beck-blog – Markenschutz verweigert

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat der Wortmarke beck-blog (Aktenzeichen: 302008002462.3) die Markeneintragung verweigert.

Die Marke beantragte mit Anmeldedatum 15. Januar 2008 den Schutz für:
Klasse 09: Disketten, Compact-Discs (ROM, Festspeicher)
Klasse 16: Bücher, Zeitschriften
Klasse 38: Sammeln, Liefern von Nachrichten im Internet, elektronische Nachrichtenübermittlung im Internet
Klasse 41: Herausgabe von Texten (ausgenommen Werbetexte)
Klasse 42: Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung, Dienstleistung eines Providers, nämlich Aktualisierung von Computersoftware und Vermietung des Zugriffs zu Datenbanken

Quelle: DPMA

Österreich: Fu Long – Update im Panda-Markenstreit

Gleich vier Markenanmeldungen (siehe Newsletter 2/2008) sorgten für Aufregung um den im vergangenen August im Tiergarten Schönbrunn geborenen Pandabären Fu Long. Das Problem bei der Sache: Der Tiergarten Schönbrunn ließ sich mit der Markenanmeldung zu lange Zeit und ging mit seiner Anmeldung am 30. November 2007 nur als Dritter durchs Ziel. Die Probleme sind jetzt natürlich umso größer: Im Februar 2008 reichte die Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft jedenfalls eine Löschungsklage gegen die von einem Kärntner bereits am 22. Oktober 2007 registrierte Marke Fu Long ein.

Der Belangte hatte bis Ende Mai 2008 Zeit, auf die Löschungsklage zu antworten. Er ließ diese Frist ungenützt verstreichen.

Quelle: Newsletter des Österreichischen Patentamtes

via: Class 46

BPatG bestätigt Löschung der Bildmarke “Staatswappen DDR”

Bundespatentgericht bestätigt Löschung der Bildmarke “Abbildung Staatswappen ehemalige DDR”
München (ots) – Das Bundespatentgericht hat die durch das Deutsche Patent- und Markenamt angeordnete Löschung der anliegenden Bildmarke bestätigt.

Die Marke war für verschiedene Waren, unter anderem verschiedene Kleidungsstücke, eingetragen. Das Bundespatentgericht hat ausgeführt, dass der Eintragung der Marke die Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Markengesetz entgegenstünden. Die Marke bestehe aus der farbigen Abbildung des ehemaligen bis zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten von der ehemaligen DDR verwendeten Staatswappens. Mit diesem Wappen könne auch heutzutage noch zum einen auf den geografischen Ursprung von Waren aus der ehemaligen DDR hingewiesen werden. Die Marke sei darüber hinaus auch als Hinweis auf solche Produkte geeignet, die ihrer Art und Beschaffenheit nach Waren entsprächen, wie sie in der ehemaligen DDR hergestellt worden seien.

Aktenzeichen: 26 W (pat) 4/05

Quelle: Pressemitteilung des Bundespatentgerichtes