Das französische Patent- und Markenamt INPI hat seinen Jahresbericht 2007 veröffentlicht. (32 Seiten PDF)

Quelle: INPI
via: Class 46
markenrechtliches Sammelsurium
Das französische Patent- und Markenamt INPI hat seinen Jahresbericht 2007 veröffentlicht. (32 Seiten PDF)

Quelle: INPI
via: Class 46
Das ist sich jemand unsicher ob seiner Prioritäten:
Aktenzeichen: 302008008392.1
Wortmarke: SEX UND RECHT
Klassen: 16, 42, 45
Aktenzeichen: 302008008391
Wortmarke: RECHT UND SEX
Klassen: 16, 42, 45
Quelle: DPMA
Schade, keine Wort-/Bildmarken…
Die nachfolgende Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
399 83 375
POO
Nizzaklassen: 09, 35, 41, 42
306 24 226
DEF JAM UNIVERSITY
Nizzaklasse: 25
306 25 164

Nizzaklassen: 03, 14, 25
306 25 165

Nizzaklassen: 03, 14, 25
306 50 852
KDV
Nizzaklasse: 36
306 52 068
Consa
Nizzaklasse: 05
Quelle: DPMA
urteilte die Mehrheit (52%) der MarkenBlog-Leser im Rahmen der letzten Abstimmung.

Ich möchte mich ausdrücklich für die zahlreiche Beteiligung, nicht zuletzt ausgelöst durch die Verlinkung im law blog, bedanken.
Wer sich zum Themenkreis absolute Schutzhindernisse, Unterscheidungskraft und Löschungsverfahren informieren möchte, dem sei ein Blick in die entsprechenden Passagen des MarkenG empfohlen.
Ob das Deutsche Patent- und Markenamt sich der Mehrheitsmeinung der MarkenBlog-Leser anschließen wird, könnte sich schon bald zeigen, denn die tagesaktuelle Markendatenbank des DPMA verzeichnet zur Marke law blog (Registernummer: 30524784) einen Löschungsantrag.

Quelle: DPINFO
Dazu sei aber noch angemerkt, dass die Hürden für eine Löschung recht hoch sind und es sicherlich einfacher ist eine unterscheidungsschwache Marke eintragen zu lassen, als dieselbe Marke wegen absoluter Schutzhindernisse aus dem Markenregister zu entfernen.
Abschließend möchte ich noch auf die aktuelle Abstimmung zu möglichen Auswirkungen des RechtsdienstleistungsG für die Dienstleistung der Markenanmeldung hinweisen.