Ja, ist klar!


Aus einem Schreiben des Deutschen Patent- und Markenamt:

“[...] leider weist Ihre Anmeldung im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis noch Mängel (z.T. noch nicht hinreichend bestimmt) auf.

Bitte teilen Sie mit, ob folgender Fassung zugestimmt werden kann.

Kontrolle (Controlling) und Buchprüfung statt Kontrolle und Prüfung.

Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations] statt Öffentlichkeitsarbeit

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Comments

Hehe… teilt das doch mal der Palasthüterin mit ;-)
http://palasthueterin.pa.funpic.de/latest/wordpress/?cat=36

besser passend eigentlich sogar direkt zu http://palasthueterin.pa.funpic.de/latest/wordpress/?p=59

Dankend zur Kenntnis genommen! ;)

Gut, das erste Beispiel ist ein klarer Fall von mangelnder Bestimmtheit. Beim zweiten fehlt der Zusatz in eckigen Klammern… nunja…

Webvertising ist auch so ein Ding – grenzwertig. Trifft zwar den Bereich der Klasse 35 als adVERTISING im WEB, aber anglizistische Wortneuschöpfungen werden weniger gern gesehen, zumal es mit “Werbung im Internet für Dritte” und “Online-Werbung in einem Computernetzwerk” zulässige weil WIPO-Begriffe gibt, die das gleiche ausdrücken.

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