Madeus unterliegt beim EuG


Markenbusiness berichtet über die Entscheidung des Europäischen Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-202/04.

Dem deutschen Hersteller von Naturarzneimitteln Madaus ist es nicht gelungen, ein englisches Unternehmen am Eintrag der EU-Marke „Echinaid“ zu hindern. Das Europäische Gericht erster Instanz wies eine Klage Madaus gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) zurück (T-202/04). Der Arzneimittelhersteller vertrat darin den Standpunkt, „Echinaid“ sei mit seiner international geschützten Marke „Echinacin“ verwechslungsfähig, da beide Zeichen unter anderem für chemische, medizinische und pharmazeutische Produkte geschützt seien.


1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (No Ratings Yet)
Loading...


Anzeige

Did you enjoy this post? Why not leave a comment below and continue the conversation, or subscribe to my feed and get articles like this delivered automatically to your feed reader.

Comments

No comments yet.

Leave a comment

(required)

(required)