DPMA-Jahresstatistik 2025: Zahl der Erfindungen deutlich gestiegen

Innovationstätigkeit in Digitaltechnologien und bei Elektromobilität legt massiv zu – Automobilindustrie weiter anmeldestärkste Branche – Nachfrage nach Markenschutz boomt unter anderem durch chinesische Anmelder und Online-Plattformen – DPMA-Präsidentin: Gutes Zeichen, dass der Schutz geistigen Eigentums für die Unternehmen weiter hohe Priorität hat

Die Nachfrage nach Schutzrechten des geistigen Eigentums für den deutschen Markt hat im vergangenen Jahr erneut deutlich zugenommen. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) registrierte 2025 weitaus mehr Anmeldungen für Patente, Marken und Gebrauchsmuster als im Vorjahr. Die Zahl der Patentanmeldungen stieg um 4,7 Prozent auf 62.050, die der Markenanmeldungen sogar um 19,8 Prozent auf 96.328; Gebrauchsmusteranmeldungen nahmen um 19,3 Prozent auf 11.427 zu. Die Zahl der Designanmeldungen stieg um 5,9 Prozent auf 4.183. Erfreulich aus deutscher Sicht ist, dass inländische Anmelder zu dem Zuwachs im Patentbereich überdurchschnittlich stark beitrugen. 42.349 Anmeldungen kamen von inländischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie freien Erfinderinnen und Erfindern (+ 5,6 %), 19.701 Anmeldungen kamen aus dem Ausland (+ 2,8 %). Das DPMA zeigte sich zudem abermals als sehr leistungsfähig und steigerte die Zahl abgeschlossener Eintragungs- und Prüfungsverfahren in fast allen Bereichen – bei Marken sogar im zweistelligen Prozentbereich.

„Der Schutz geistigen Eigentums hat hohe strategische Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und den Wohlstand in unserer Gesellschaft. Innovationen können ihr volles wirtschaftliches Potenzial nur entfalten, wenn sie geschützt werden. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es ein gutes Zeichen, dass der Schutz von Innovationen gerade für Unternehmen aus Deutschland weiter hohe Priorität hat“, sagte DPMA-Präsidentin Eva Schewior. „Neben ihrer immensen wirtschaftlichen Bedeutung, können Innovationen auch dabei helfen, gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen. Mit Schutzrechten bieten wir dafür einen enorm wichtigen Anreiz.

[…] Markenanmeldungen aus China um fast 200 Prozent gestiegen

Einer der Hauptgründe für den starken Anstieg im Markenbereich im vergangenen Jahr ist die mit 10.027 Anmeldungen sprunghaft gewachsene Nachfrage aus China (Vorjahr: 3.385 Anmeldungen, + 196,2 %). Deutlich zugenommen hat auch die Zahl der Anmeldungen aus den Vereinigten Staaten; diese lag bei 1.103 (Vorjahr: 549 Anmeldungen, + 100,9 %). Das spricht für eine deutliche Zunahme an Wirtschaftstätigkeit aus diesen beiden Ländern auf dem deutschen Markt. Auch die Nachfrage aus dem Inland nahm erheblich zu (+ 12,0 %). Was bei Marken zudem ins Gewicht fällt: Große Online-Handelsplattformen verlangen gewerbliche Schutzrechte, damit Anbieter auf der Plattform aktiv werden können.

Bei jeder Markenanmeldung ist zu definieren, auf welche Waren- oder Dienstleistungsklassen sich der Schutz beziehen soll. Hier gab es von 2024 auf 2025 den stärksten Anstieg bei der Warenklasse 9 („Elektronische Apparate und Instrumente; Computerhardware; Software; optische Geräte“): Es waren 20.823 Anmeldungen, in denen diese Klasse beansprucht wurde, ein Plus von 38,9 Prozent. Über alle Waren- und Dienstleistungsklassen hinweg stellt das DPMA fest, dass „KI“ oder „AI“ (für Künstliche Intelligenz, beziehungsweise englisch: Artificial Intelligence) besonders häufig Bestandteil von angemeldeten Wortmarken oder Wort-Bild-Marken ist.

Wie bei Patenten untersucht das DPMA auch, wie sich Markenanmeldungen auf die Bundesländer verteilen. Dabei stehen ebenfalls die bei Patenten genannten Bundesländer auf den ersten drei Plätzen – allerdings in umgekehrter Reihenfolge: Mit großem Abstand führt Nordrhein-Westfalen mit 24.499 vor Bayern mit 12.316 und Baden-Württemberg mit 9.249 Anmeldungen. Rechnet man auf die jeweilige Bevölkerung um, liegt Hamburg mit 185 Markenanmeldungen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf Rang 1. Es folgen Berlin (144) und Nordrhein-Westfalen (136) auf den Rängen 2 und 3.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Patent- und Markenamt

Halloween beim DPMA

Neben Weihnachten und Ostern prägt mittlerweile ein dritter Feiertag die saisonalen Angebote in den Geschäften: Halloween. Hierzulande durchaus umstritten und oft geschmäht als „Import-Brauchtum“, hat sich das Grusel-Fest dennoch als feste Größe im Kalender und Einzelhandel etabliert – bei weiter steigender Beliebtheit. Kurz: Halloween, diese gruftige Gaudi, ist mit seinen Grusel-Gimmicks und finsteren Verkleidungen weltweit ein Millionengeschäft. Da liegt es auf der Hand, dass gewerbliche Schutzrechte gefragt sind!

Quelle: DPMA

DPMA: Start ins digitale Zeitalter: Deutsches Patent- und Markenamt führt elektronische Schutzrechtsakte ein

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) startet heute die “elektronische Schutzrechtsakte”. Patente, Gebrauchsmuster, Topografien und ergänzende Schutzzertifikate werden ab sofort von der Anmeldung bis zur Publikation komplett elektronisch bearbeitet. In Anwesenheit der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, und von Gregor Pillen, Mitglied der IBM Geschäftsführung und Leiter der Beratungssparte IBM Global Business Services, wurde das neue IT-System heute vorgestellt und frei geschaltet.

“Die elektronische Schutzrechtsakte im DPMA ist ein Leuchtturmprojekt der Bundesregierung. Die Inbetriebnahme des Systems ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in das vollelektronische Zeitalter in der Bundesverwaltung”, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger heute im DPMA in München. “Ich freue mich, nach einer intensiven Planungs- und Entwicklungszeit jetzt den Startschuss in eine neue Zeit für die Informationstechnik des Deutschen Patent- und Markenamts geben zu können.” so Leutheusser-Schnarrenberger weiter. “Die Behörde für den technischen Fortschritt wird selbst technisch fortschrittlich. Mit diesem Modernisierungsschub baut das DPMA seine starke Stellung im Kreis der weltgrößten Ämter für gewerbliche Schutzrechte weiter aus und wird als Anlaufstelle für die innovative Wirtschaft noch attraktiver.”

“Wir besitzen jetzt ein elektronisches Bearbeitungssystem, das zu den modernsten und leistungsfähigsten IT-Systemen aller großen Patentämter weltweit zählt. Hierauf sind wir sehr stolz. Die elektronische Schutzrechtsakte stärkt unsere Wettbewerbsfähigkeit und bildet gleichzeitig die Grundlage für die Akteneinsicht online, die wir unseren Kundinnen und Kunden zum Jahreswechsel als Dienstleistung anbieten werden.” sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts, heute in München.

Seit über 30 Jahren nutzt das DPMA bereits erfolgreich die Informationstechnologie zur Unterstützung der Schutzrechtsverfahren, zur Online-Anmeldung sowie zur Publikation gewerblicher Schutzrechte. Die elektronische Schutzrechtsakte schließt nun die Lücke zwischen Online-Anmeldung und Publikation. Das komplexe System wurde vom DPMA und der IBM Deutschland GmbH konzipiert und entwickelt. Das Deutsche Patent- und Markenamt arbeitet bereits an der Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte in den weiteren Schutzrechten Marke und Geschmacksmuster.

Quelle: Pressemitteilung DPMA