Markenstreit um Eintracht Frankfurt – Schultersieg für Fußballer

Es gibt nur eine Frankfurter Eintracht – das meint nicht nur die Fußball-AG. Auch das Landgericht Frankfurt vertritt diese Ansicht. Ein Ringerclub, der sich 2009 in AC Eintracht umbenannt hat, muss deshalb wieder den Namen wechseln.

Die 6. Zivilkammer des Landgerichts stellte in ihrem Urteil eine Verletzung des Namens- und Markenrechts des bereits seit 1929 unter diesem Namen bestehenden Fußball-Clubs fest.
Da der beklagte Ringerverein schuldhaft gehandelt habe, sei er auch zum Schadenersatz verpflichtet.

Quelle: FAZ

Die Europäische Gemeinschaftsmarke “AC Eintracht Frankfurt a.M.” (Markennummer: 008950719) des Ringervereins wird im Register des Harmonisierungsamts derzeit mit dem Status “Eintragung der Löschung anhängig” geführt.

Abmahnung – Markenstreit unter Bands

Frei.Wild versus Frei Schnauze!

Die Betreibergesellschaft der Deutschrockband Frei.Wild aus Südtirol hat kürzlich wegen eines T-Shirtmotivs die Berliner Band Frei Schnauze! abgemahnt. Der Streit zwischen den beiden Bands ist in den sehr unterschiedlichen politischen Auffassungen begründet. Bei den fraglichen Motiven sollen alle Daten des T-Shirtvertriebs offengelegt werden. Zudem ist eine Kostennote in Höhe von 1500 Euro fällig.

Quelle: Gulli

Die Wortmarke “Frei.Wild” wird vom Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 30646594 geführt. Markenschutz beansprucht die Marke in den Nizzaklassen 09, 16, 25, 35 und 41. Markeninhaber sind jedoch weder die Südtiroler Musiker noch eine entsprechende GbR, sondern ein Dame aus der Kreisstadt Horb am Neckar.

Die beanstandeten T-Shirts fallen in die Warenklasse 25 (Bekleidungsstücke).

Auch “Frei Schnauze” findet sich im Markenregister, jedoch ebenfalls nicht für die Berliner Musiker registriert.

Per Wort-/Bildmarke

hat sich die RTL Television GmbH umfangreiche Markenrechte gesichert. Und auch für Dienstleistungen zur Ausbildung und Therapie von Hunden ist das Kennzeichen unter der Registernummer 302009008959 geschützt.

Quelle: DPMA

Eintracht vs. Eintracht – wir warten weiter

Und zwar bis zum 24. August. Wobei die Tendenz wohl erwartungsgemäß in Richtung Fußballer geht.

Bleibt Eintracht Frankfurt der einzige Verein mit diesem Namen? Diese Entscheidung fällt am 24. August. Dann will die Spezialkammer für Urheber- und Namensrecht am Landgericht verkünden, ob sich der Ringerverein “Athletikclub Eintracht Frankfurt e.V.” aus dem Stadtteil Eckenheim weiter so nennen darf oder eventuell zu seiner alten Bezeichnung “AC Victoria Eckenheim” zurückkehren muss.

Quelle: WELT

Streit um Appstore – gute Karten für Amazon?

Apple streitet sich mit mehreren Unternehmen vor Gericht – darunter auch Amazon. Stein des Anstoßes ist Amazons Android-Download-Portal Appstore, durch dessen Namen Apple seine Markenrechte verletzt sieht. Nun könnte in dem Streit ein Rückschlag für Apple kurz bevorstehen.

[…] Das Online-Versandhaus betreibt einen der vielen Download-Portale für Android-Apps und nennt diesen “Amazon Appstore”. Hiergegen wehrte sich Apple im März mit einer Unterlassungsklage. Doch schon drei Monate später könnte sich ein Ende des Streits abzeichnen: Die US-Bundesrichterin Phyllis Hamilton, die sich mit dem Streit befasst, deutete nach einer Anhörung in Kalifornien an, dass sie Apples Klage “wahrscheinlich” nicht stattgeben werde. Das Unternehmen habe nicht schlüssig darlegen können, dass der Amazon Appstore zu einer Verwirrung beim Kunden führen könnte.

Quelle: macnews

Apple hat die Wortmarke “App Store” auch als Europäische Gemeinschaftsmarke (Registernummer 7078314) eintragen lassen. Mit Priorität vom 21.07.2008 genießt die Marke Schutz in den Klassen 35, 37, 38 und 42.

Im Markenregister des DPMA existieren noch zwei weitere “App Store” Marken.
Unter der Registernummer 302009018024 sind in den Klassen 08 und 36

Nicht elektrische Rasierapparate
Verpachtung von Immobilien, Immobilienvermittlung, Immobilienverwaltung, Vermietung von Büros, Vermietung von Wohnungen, Vermittlung von Wohnungen

geschützt.
Die Wort-/Bildmarke


(Registernummer: 302009034399) schützt in der Klasse 08 ” nicht elektrische Rasierapparate”.

Quelle: DPMA

Apple – Markenstreit um iBook

Der New Yorker Verlag J. T. Colby klagt bei einem Bezirksgericht gegen Apple. Das Unternehmen aus Cupertino soll mit der Verwendung des Begriffs “iBook” die Markenrechte des Verlags verletzen.

Der Klage zufolge hat Colby die Rechte an dem Warenzeichen “iBooks” 2006 und 2007 zusammen mit anderen Vermögenswerten des Autors Byron Preiss gekauft. Preiss hatte ab 1999 mehr als 1000 Bücher unter Marke “iBooks” veröffentlicht. Colby räumt ein, dass Apple das Warenzeichen “iBook” in Bezug auf zwischen 1999 und 2006 verkaufte Macs benutzt hat. Aber erst seit 2010 verwende das Unternehmen den Begriff auch für elektronische Bücher und deren Vertrieb.

Quelle: ZDNet

Und so findet sich auch im Markenregister des USPTO unter der Registernummer 2470147 die Wortmarke “IBOOK” von Apple mit Schutz für “Computer Hardware, Computerperipheriegeräte und entsprechende Handbücher”. Die Priorität der Marke stammt von 1998.

Ähnlich stellt sich die Situation im europäischen Markenregister der Gemeinschaftsmarken dar. Mit Priorität vom 19.04.1999 genießt die Wortmarke “IBOOK” von Apple in den Klassen 09 und 16 Schutz für:

09 Computer, Computerhardware, Computerperipheriegeräte.
16 Benutzerhandbücher, die zusammen mit Computern, Computerhardware und Computerperipheriegeräten verkauft werden.

Neben “iCloud” hat Apple mit “iBook” jetzt aktuell den zweiten Markenstreit am Hals.

Basketball – Markenstreit um “Sixers”

Die Basketball-Profiliga der USA, die National Basketball Association (NBA), hat im Namens-Streit mit dem deutschen Zweitligisten BSW Sixers aus Sachsen-Anhalt einem Kompromiss zugestimmt. Danach kann das Team aus Bitterfeld-Sandersdorf-Wolfen den Team-Namen “BSW Sixers” weiter führen, muss aber die beiden Sterne aus dem Vereinslogo entfernen. Die NBA hatte sich über die mögliche Verwechslung mit den “Philadelphia 76-ers”
beschwert, die im allgemeinen US-Sprachgebrauch auch “Sixers” heißen. Das Logo der BSW Sixers sollte deshalb geändert werden, sonst würde Klage erhoben.

Dr. Heralt Hug, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Partner von CMS Hasche Sigle, hat den Verein in dem Markenrechtsstreit beraten. “In einem außergerichtlichen Verhandlungsmarathon – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – ist es schließlich gelungen, die NBA davon zu überzeugen, dass u. a. der Logobestandteil “Sixers” in Deutschland zu keiner Verwechslung mit den “Philadelphia 76ers” führt”, sagte Dr. Heralt Hug.
Eine Klage der NBA hätte beim Gang durch die Instanzen nicht nur lange gedauert sondern auch hohe finanzielle Risiken gehabt, so Heralt Hug weiter.

Mit dem gefundenen Kompromiss sind nun nicht nur Name und Logo der BSW Sixers – Basketballer gerettet, sondern es ist auch für die Zukunft sichergestellt, dass in Bezug auf die Marke der BSW Sixers Rechtssicherheit besteht.

Quelle: Pressemitteilung CMS Hasche Sigle

Unter der Registernummer 302011027984 führt das DPMA die Wortmarke “BSW Sixers“. Das passende Logo

ist unter der Registernummer 302009049432 zu finden.

Zum Vergleich noch das Logo der PHILADELPHIA 76ers.


EU-Marke 08382434.