MarkenG schlägt DSGVO

Vor einigen Tagen hatte ich über den Versuch eines Markenanmelders berichtet, seine personenbezogenen Anmelderdaten und die Zustellanschrift zur Markenanmeldung aus dem Markenregister löschen zu lassen.

Über den Anspruch auf Löschung gem. ART 17 DSGVO musste das DPMA als verantwortliche Stelle entscheiden. Nach Auskunft der Pressestelle des DPMA werden deratige Anträge nur äußerst selten gestellt. Daher dauerte die Bearbeitung des Antrages ein paar Tage.

Jetzt werden die Anmelderangaben wieder vollständig im Markenregister geführt.

MontagsMarken 23. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 05.06.2023. An diesem Tag wurden insgesamt 255 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

Registernummer 3020232209027

Nizzaklasse 37

Registernummer 302023108845

Nizzaklassen 07, 08, 09

Registernummer 302023108881

Nizzaklassen 3-5, 16, 29-31, 34-39, 41, 42

Registernummer 3020232209310

Nizzaklassen 25, 29, 30

Quelle: DPMA

Löschungen nach Widerspruch (01/2011)

Die nachfolgendne Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht

306 61 549
PROPURA
Nizzaklassen: 03, 05

307 16 923
IPA
Nizzaklassen: 09, 16, 38, 42

30 2009 030 619

Nizzaklasse: 07

Quelle: DPMA

Löschungen (01/2012)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

1 061 427
Diamant
Nizzaklasse: 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

304 53 741

Nizzaklasse: 25
Verfall (§ 49 MarkenG)

305 42 478

Nizzaklasse: 39
Verfall (§ 49 MarkenG)

307 20 696
Moving Shadows Urban Dance Artists
Nizzaklassen: 35, 41, 43
Verfall (§ 49 MarkenG)

30 2010 065 182
be harklich
Nizzaklasse: 11
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA