Gastbeitrag: Markenkollisionen in der Praxis: Rechtliche Analyse häufiger Verwechslungsrisiken und Strategien zur Risikovermeidung

Markenkollisionen entstehen, wenn neue Marken bestehenden sehr ähnlich sind. Schon kleine Unterschiede in Schrift, Logo oder Klang können zu Verwechslungen führen und rechtliche Konflikte auslösen. Besonders in gesättigten Märkten steigt das Risiko, dass Verbraucher Marken verwechseln oder falsche Rückschlüsse auf Herkunft und Qualität ziehen. Unternehmen sollten prüfen, ob ihre geplante Marke mit bestehenden Marken kollidiert.

Eine gründliche Prüfung und Markenanmeldung ist der erste Schritt, um Risiken zu minimieren. Dabei werden Ähnlichkeiten erkannt und Konflikte vermieden. Strategien umfassen präzise Recherchen vor Anmeldung, Anpassung des Markenzeichens und Nutzung rechtlicher Instrumente wie Schutzklassen oder geografischer Abgrenzung.

Marketing, Online-Auftritt und Lieferketten sollten ebenfalls auf Verwechslungsrisiken geprüft werden. Bei Unsicherheiten oder Konflikten ist frühzeitige Unterstützung durch spezialisierte Rechtsberatung sinnvoll. So lassen sich Auseinandersetzungen vermeiden oder effizient lösen.

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Sechzger – in München weiß man was ein Sechzger ist

Aber genauso wie das DPMA sieht auch das Bundespatentgericht die Wortmarke “A ECHTER MÜNCHNER IS A SECHZGER” als nicht unterscheidungskräftig an. (AZ 29 W (pat) 538/22)

Möglich, dass der Wortmarke “ECHTE SECHZGER” (Aktenzeichen 3020212155320) des Turn- und Sportverein München von 1860 e.V., ein ähnliches Schicksal bevorsteht. Die Bearbeitung der Markenanmeldung läuft seit März 2021, ein deutliches Indiz für Beanstandungen seitens des DPMA.

Bereits wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen wurde die Wortmarke “sechzger.de” /Aktenzeichen 3020222220370)

Mehr Erfolg hatte die Wortmarkenanmeldung “Oamoi Sechzger – oiwei Sechzger !” (Registernummer 302020214588). Die Marke wurde eingetragen für Waren und Denstleistungen in den Klassen 16, 18, 21, 24, 25 und 34.

Gorillastreit – Urheberrecht gegen Markenanmeldung

Quelle: EUIPO

Die Beschwerdekammer des EUIPO kippt die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung und erklärt die angefochtene Markenanmeldung auf Basis eines älteren Urheberrechts komplett für nichtig.

R 1611/2024-4, ORGONIZZER (fig.) / LOGO OF A GORILLA (copyright)

OMAS GEGEN RECHTS – ein Update

Quelle: DPMA AZ 3020250045790

Über den Markenstreit der OMAS GEGEN RECHTS hatte ich in den letzten Wochen bereits mehrfach berichtet.

Jetzt gibt es eine neue Wort-/Bildmarkenanmeldung (siehe oben) des Omas gegen Rechts Deutschland e.V. mit Sitz in Nagold.

Beansprucht wird der Schutz für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 14, 16, 18, 21, 25, 26, 35, 36, 41 und 45.

Der Status der beiden anderen Markenanmeldungen ist aktuell unverändert.

Hörmarkenanmeldungen der UEFA

Die Union des Associations Européennes de Football (UEFA) hat im Februar 2025 zwei Hörmarkenanmeldungen beim EUIPO eingereicht.

Quelle: EUIPO (Markennummer 019142733)

Quelle: EUIPO (Markennummer 019142794)

200 Euro Beschwerdegebühr gespart

Dass die Wortmarke “onlinepage” in den Klassen 16, 35 und 41 eher nicht eintragungsfähig ist, hätte ein markenrechtlich versierter Rechts- oder Patentanwalt dem Markenanmelder im Rahmen einer Erstberatung sicher mitgeteilt. Davor den bereits entrichteten 290.- Euro Anmeldegebühren weitere Gebühren hinterherzuwerfen, bewahrt das Bundespatentgericht den Anmelder. Denn eine Erinnerung gegen den Beschluss des DPMA ohne Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 200 Euro gilt als nicht eingelegt.

Wenn man also das Positive an dieserEntscheidung des BPatG (AZ 29 W (pat) 501/25 ) sehen will, der Markenanmelder hat 200.- Euro gespart.