DPMA Newsletter

Ausgabe 2/2025


  • DPMAnutzerforum 2025: Zwischen Innovationsboom und Regulierungsfrust
  • DPMA-Analyse: Rahmenbedingungen für Aufholjagd bei neuen Technologien schaffen
  • Feel the beat of IP: Musik trifft auf geistiges Eigentum
  • Girls’Day 2025 im DPMA: Technik erleben, Zukunft entdecken
  • Wissen hautnah erleben – Nacht der Bibliotheken im DPMA
  • Elektronische Dienste
  • Neues Erklärvideo: Markenschutz erfolgreich sichern – So vermeiden Sie Konflikte!
  • Meilensteine, Hintergründe und mehr
    • Casanova als Marke – Der Charmeur, der sich selbst vermarktet hätte
  • PATINFO 2025: Innovation durch Wissen – Patente, Normen und Recherche im Fokus, 21. bis 23. Mai 2025 in Ilmenau – Frühbucherrabatt bis 17. April
  • Praxisnahes Patentwissen in Ilmenau – Seminare der PATONakademie im Mai
  • PIZnet-Veranstaltungshinweise
  • Idee, Marke, Patent? Wir helfen Step by Step weiter
  • Von der Idee zum Patent – Know-how für Erfinderinnen und Erfinder am 22. Mai im DPMA München
  • DPMA-Messekalender
  • Termine

Quelle: DPMA

Neues von der Dubai Schokolade

Oder soll man jetzt lieber “Du-Bye” sagen?

Quelle: DPMA

Das DPMA hat die Schutzfähigkeit der drei oberen Marken bereits bestätigt und die Marken eingetragen. Die Marke “Du-Bye” wurde beim EUIPO eingereicht und befindet sich noch im Anmeldestatus.

Markeninhaberin ist jeweils die Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft aus Halle.

BPatG: Kein Markenschutz für “BACKVERLIEBT”

Zur Beschwerde gegen die Ablehnung der Markenanmelödung seitens der Markenstelle des DPMA führt das Bundespatentgericht aus:

Die Beschwerde bleibt in der Sache jedoch ohne Erfolg. Der Eintragung des angemeldeten Zeichens „BACKVERLIEBT“ steht in Verbindung mit den beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen.
Die Markenstelle hat der angemeldeten Marke daher zu Recht die Eintragung versagt (§ 37 Abs. 1 MarkenG).

Quelle: BPatG

Marken. Recht. Einfach.

Rolf Claessen, Patentanwalt in Düsseldorf, hat sein langjährig gesammeltes Expertenwissen zu Papier gebracht und ein besonderes Markenbuch verfasst. Dabei ist der Titel Programm: markenrechtliches Spezialistenwissen aufbereitet für juristische Laien.

Der gesamte Lebenszyklus einer Marke von der Markenfindung über Internationalisierung bis zur Amazon Brand Registry wird abgebildet, und das ohne einen einzigen Paragrafen zu nennen.


Besonders wertvoll sind die praktischen Erfahrungen, die sich sonst in keinem Lehrbuch finden. Bei welchen Leitklassen arbeitet das Deutsche Patent- und Markenamt besonders schnell? Ist die Erinnerung ein wirksames Instrument im Eintragungsverfahren oder bietet die Beschwerde bessere Chancen? Derartiges Know-how gibt der Markenrechtler gemeinhin eher weniger gern preis, aber Rolf Claessens Buch steckt voll davon.


Geschäftsführer, Marketingexperten, Paralegals und auch Juristen, die nicht regelmäßig im Markenrecht tätig sind – für all diese Berufsgruppen bietet das Buch einen perfekten Einstieg ins Thema und ist auch als Nachschlagewerk bei vertiefenden Fragestellungen hilfreich.

Fazit: Eindeutige Kaufempfehlung – seit heute im Handel

Marken. Recht. Einfach
von Rolf Claessen
288 Seiten
28.- EUR