Hörmarkenanmeldungen der UEFA

Die Union des Associations Européennes de Football (UEFA) hat im Februar 2025 zwei Hörmarkenanmeldungen beim EUIPO eingereicht.

Quelle: EUIPO (Markennummer 019142733)

Quelle: EUIPO (Markennummer 019142794)

200 Euro Beschwerdegebühr gespart

Dass die Wortmarke “onlinepage” in den Klassen 16, 35 und 41 eher nicht eintragungsfähig ist, hätte ein markenrechtlich versierter Rechts- oder Patentanwalt dem Markenanmelder im Rahmen einer Erstberatung sicher mitgeteilt. Davor den bereits entrichteten 290.- Euro Anmeldegebühren weitere Gebühren hinterherzuwerfen, bewahrt das Bundespatentgericht den Anmelder. Denn eine Erinnerung gegen den Beschluss des DPMA ohne Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 200 Euro gilt als nicht eingelegt.

Wenn man also das Positive an dieserEntscheidung des BPatG (AZ 29 W (pat) 501/25 ) sehen will, der Markenanmelder hat 200.- Euro gespart.

Neue Nike Marke

Quelle: EUIPO
Markennummer: 019184325

Unionsmarkenanmeldung der NIKE Innovate C.V. beim EUIPO vom 08.05.2025.

Beansprucht wird der Markenschutz in der Klasse 35 für:

Operating an online marketplace featuring footwear and clothing; on-line retail store services featuring footwear and clothing; providing consumer product information on-line relating to footwear and apparel; retail store services featuring footwear and clothing; pop-up retail store services featuring footwear and clothing.

Quelle: EUIPO

DPMA Newsletter

Ausgabe 2/2025


  • DPMAnutzerforum 2025: Zwischen Innovationsboom und Regulierungsfrust
  • DPMA-Analyse: Rahmenbedingungen für Aufholjagd bei neuen Technologien schaffen
  • Feel the beat of IP: Musik trifft auf geistiges Eigentum
  • Girls’Day 2025 im DPMA: Technik erleben, Zukunft entdecken
  • Wissen hautnah erleben – Nacht der Bibliotheken im DPMA
  • Elektronische Dienste
  • Neues Erklärvideo: Markenschutz erfolgreich sichern – So vermeiden Sie Konflikte!
  • Meilensteine, Hintergründe und mehr
    • Casanova als Marke – Der Charmeur, der sich selbst vermarktet hätte
  • PATINFO 2025: Innovation durch Wissen – Patente, Normen und Recherche im Fokus, 21. bis 23. Mai 2025 in Ilmenau – Frühbucherrabatt bis 17. April
  • Praxisnahes Patentwissen in Ilmenau – Seminare der PATONakademie im Mai
  • PIZnet-Veranstaltungshinweise
  • Idee, Marke, Patent? Wir helfen Step by Step weiter
  • Von der Idee zum Patent – Know-how für Erfinderinnen und Erfinder am 22. Mai im DPMA München
  • DPMA-Messekalender
  • Termine

Quelle: DPMA

Neues von der Dubai Schokolade

Oder soll man jetzt lieber “Du-Bye” sagen?

Quelle: DPMA

Das DPMA hat die Schutzfähigkeit der drei oberen Marken bereits bestätigt und die Marken eingetragen. Die Marke “Du-Bye” wurde beim EUIPO eingereicht und befindet sich noch im Anmeldestatus.

Markeninhaberin ist jeweils die Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft aus Halle.

BPatG: Kein Markenschutz für “BACKVERLIEBT”

Zur Beschwerde gegen die Ablehnung der Markenanmelödung seitens der Markenstelle des DPMA führt das Bundespatentgericht aus:

Die Beschwerde bleibt in der Sache jedoch ohne Erfolg. Der Eintragung des angemeldeten Zeichens „BACKVERLIEBT“ steht in Verbindung mit den beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen.
Die Markenstelle hat der angemeldeten Marke daher zu Recht die Eintragung versagt (§ 37 Abs. 1 MarkenG).

Quelle: BPatG