Auflösung Abstimmung zur Schutzfähigkeit

Vor einiger Zeit hatte ich die MarkenBlog-Leser gebeten über die Schutzfähigkeit der folgenden Bildmarke abzustimmen.

Die Mercedes-Benz Group AG hatte gegen die Zurückweisung der Bildmarkenanmeldung für die Waren “Kraftfahrzeuge und deren Teile; Reifen und Räder”durch das Europäischen Markenamtes EUIPO geklagt.

Das Europäische Gericht schloss sich unter dem Aktenzeichen
T?400/24 der Auffassung des EUIPO an und wies die Klage ab. Der Bildmarke bleibt für die oben genannten Waren der Klasse 12 der Markenschutz verwehrt.

Damit lagen insgesamt 81% der MarkenBlog-Leser bei der Abstimmung richtig.

Yamine Lamal Logo – adidas neue Bildmarke

Unionsmarkenanmeldung der adidas AG vom 08.11.2024.

Anmeldenummer 019103048
Quelle: EUIPO

Die Marke beansprucht schutz für die Waren Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Kopfbedeckungen in der Klasse 25.

Zum Hintergrund der Bildmarke schreibt nurfussball.com

Im Gegensatz zu früheren Vorhersagen und Leaks hat das neue Adidas Yamal-Signaturlogo ein ziemlich einzigartiges Design, das“304” und“LY” kombiniert – seine Initialen und die Zahl, die mit Yamals Leben verbunden ist.