BPatG und DPMA beurteilen Bildmarke unterschiedlich

Fehlt der nachfolgenden Bildmarke die Unterscheidungskraft? Oder ist sie sogar freihaltebedürtig?

Quelle: Bundespatentgericht

Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Bildmarke zurückgewiesen. Der 26. Senat des Bundespatentgericht wollte sich der vollumfänglichen Zurückweisung nicht anschließen und gab der Beschwerde unter dem Aktenzeichen 26 W (pat) 525/22 nach Einschränkung des Warenverzeichnisses statt.

Auflösung Abstimmung zur Schutzfähigkeit

Vor einiger Zeit hatte ich die MarkenBlog-Leser gebeten über die Schutzfähigkeit der folgenden Bildmarke abzustimmen.

Die Mercedes-Benz Group AG hatte gegen die Zurückweisung der Bildmarkenanmeldung für die Waren “Kraftfahrzeuge und deren Teile; Reifen und Räder”durch das Europäischen Markenamtes EUIPO geklagt.

Das Europäische Gericht schloss sich unter dem Aktenzeichen
T?400/24 der Auffassung des EUIPO an und wies die Klage ab. Der Bildmarke bleibt für die oben genannten Waren der Klasse 12 der Markenschutz verwehrt.

Damit lagen insgesamt 81% der MarkenBlog-Leser bei der Abstimmung richtig.