Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 944 vom 13.10.2009:
Die Wirlinge
Der Eiertanz
Kleine Lichter
Mord im Ort
Ändis wirre Welt
Quelle: Titelschutzanzeiger
markenrechtliches Sammelsurium
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 944 vom 13.10.2009:
Die Wirlinge
Der Eiertanz
Kleine Lichter
Mord im Ort
Ändis wirre Welt
Quelle: Titelschutzanzeiger
Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
2 065 247
Almrausch
Nizzaklassen: 05, 32
Verfall (§ 49 MarkenG)
397 17 793

Nizzaklassen: 05, 32
Verfall (§ 49 MarkenG)
399 61 904
JURISK
Nizzaklassen: 16, 35, 36, 38, 41, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)
301 21 733
Secura
Nizzaklasse: 05
Verfall (§ 49 MarkenG)
303 16 258

Nizzaklassen: 25, 32, 33
Verfall (§ 49 MarkenG)
303 17 916
SPORTSCAP
Nizzaklassen: 17, 21, 32
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA
Angemeldet am 13.10.1909
Registernummer: 129415
Verapol
Nizzaklassen: 01, 03, 05
Inhaber:Evonik Stockhausen GmbH
Quelle: DPMA
Die CBS Broadcasting Inc. mit Sitz in New York hat die Wortmarke TWILIGHT ZONE (Registernummer: 300 88 422) übernommen.
Die Marke genießt mit Priorität vom 24.11.2000 Schutz für Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Druckereierzeugnisse und Unterhaltung in den Nizzaklassen 09, 16 und 41.
Quelle: DPMA
Mehr zur Twilight Zone auf Wikipedia.
Leitsatz:
Widerruf der Beschwerderücknahme
Als rechtsgestaltende Prozesshandlung ist die Beschwerderücknahme schriftlich zu erklären. Dem Schriftformerfordernis genügt die erfolgreiche Übermittlung eines unterzeichneten Schriftsatzes per Telefax. Für die Wirksamkeit der Prozesshandlung ist die Nachreichung des Schriftsatzes im Original nicht erforderlich.
Eine von einer autorisierten Person unterzeichnete Beschwerderücknahme ist auch dann wirksam, wenn sie ohne Willen des Verfahrensbeteiligten – etwa versehentlich durch das Büropersonal – abgesendet und vom Gericht empfangen wird. Den insoweit zurechenbaren Rechtsschein muss der Beteiligte gegen sich gelten lassen.
Die rechtsgestaltende Prozesshandlung der Beschwerderücknahme ist als Bewirkungshandlung – abgesehen von Fallgestaltungen i. S. d. § 580 ZPO – weder widerrufbar noch anfechtbar.
Quelle: Bundespatentgericht
Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 41. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
399 80 999
VITAGO
Nizzaklassen: 03, 05, 10, 29, 30, 35, 38, 42
303 31 969

Nizzaklassen: 01, 04, 17
307 63 978

Nizzaklassen: 16, 35, 41
307 68 629
Büro-Kaizen
Nizzaklassen: 35, 36, 41
307 71 119
Biltong
Nizzaklassen: 01, 08, 29, 30
30 2008 003 110
transpromo
Nizzaklassen: 09, 16, 35, 38
30 2009 015 105
K9
Nizzaklassen: 18, 28, 35
30 2009 015 106
K-9
Nizzaklassen: 18, 28, 35
Quelle: DPMA