Angemeldet am 15.10.1909
Registernummer: 126192
“FLORA”
Nizzaklasse: 16
Inhaber: Johannes Sentgen GmbH & Co KG.
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Angemeldet am 15.10.1909
Registernummer: 126192
“FLORA”
Nizzaklasse: 16
Inhaber: Johannes Sentgen GmbH & Co KG.
Quelle: DPMA
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat den Antrag der Samtgemeinde Oberharz auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Diese sollte verhindern, dass die zum 1. Januar fusionierenden Städte Elbingerode, Benneckenstein und Hasselfelde sowie Gemeinden Elend, Sorge, Stiege und Tanne den Namen „Stadt Oberharz am Brocken“ vor Abschluss eines Hauptverfahrens führen können.
Quelle: goslarsche.de
Nicht nur dass er als größter Verlierer der römischen Germanienexpeditionen in die Geschichtsbücher eingegangen ist, jetzt muss er sein Antlitz auch noch als Werbeträger für Pfälzer / Westfälischen (?) Wein hinhalten.
Registernummer: 302009028520

Nizzaklasse: 33
Quelle: DPMA
Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
304 44 026
Hamidiye
Nizzaklasse: 32
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
305 39 011

Nizzaklasse: 29
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
307 31 389

Nizzaklasse: 45
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
307 43 113
Touch
Nizzaklasse: 09
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
307 51 268
LOVE
Nizzaklasse: 03
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
30 2008 008 223
Nordkurve
Nizzaklassen: 32, 41, 43
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA
Angemeldet am 14.10.1909
Registernummer: DD129464
FÜRSTENPERLE
Nizzaklasse: 32
Inhaber: HANSA-HEEMANN AG
Quelle: DPMA
Die mögliche Ausweitung von Schiedsverfahren zur Durchsetzung von Markenrechten etwa auch bei Social Networks war Thema einer Debatte anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) in Genf. Die UDRP-Schiedsverfahren erlauben den Inhabern von Marken- und Namensrechten, außergerichtlich ihre Ansprüche gegenüber Domaininhabern geltend zu machen. Domainregistrare sind nach entsprechenden Schiedssprüchen zur sofortigen Übertragung der umstrittenen Domains verpflichtet. Solche Verfahren könnten unter dem Label “Web Dispute Resolution Policy” (WDRP) für eine rasche Kündigung von Nutzeraccounts sorgen, wenn Namen bei Web-2.0-Portalen Marken verletzen, schlug die australische Kanzlei ArgyStar bei der UDRP-Geburtstagsfeier vor.
Quelle: Heise