Schlechte Erfahrungen mit Hausfrauen?

Da Kommentare zum Beitrag “Jack Wolfskin ./. Hausfrauen United” von Dr. Damm auf der Webseite der Kanzlei Dr. Damm & Partner leider nicht möglich sind, auf diesem Wege eine kurze Reaktion.

Sehr geehrter Herr Dr. Damm,

das können Sie, wie diverse Ihrer Beiträge beweisen, doch viel besser! Was soll denn die Polemik gegen “(ahnungslose?) Hausfrauen und Heimbastler, die allerlei selbst gefertigte Devotionalien mit dem Pfotenlogo des Markenherstellers anbieten“? Sind Sie etwa wegen Ihrer JW Winterjacke in der Fußgängerzone gehänselt worden? ;-)

Gibt es einen Grund dafür, in Frage zu stellen, dass die Abgemahnten ahnungslos in Bezug auf markenrechtliche Regelungen sind? Zeigen nicht die verschiedenen Reaktionen (bis zur Anrufung des Petitionsausschusses des Bundestag) im Forum des Anbieters Dawanda, dass exakt diese Ahnungslosigkeit weit verbreitet ist?

Sind die abgemahnten Logos tatsächlich Jack Wolfskin Pfoten, ist das das Ergebnis Ihrer markenrechtlichen Prüfung? Ist ein Pfotenmuster auf einem Stoff tatsächlich eine markenmäßige Benutzung und begründet diese bei lediglich ähnlichen Pfoten eine Verwechslungsgefahr?

Antworten auf solche Fragen hätte ich mir viel eher von einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz erwartet, als Spitzfindigkeiten über Hausfrauen, Devotionalien (Die Bezeichnung Devotionalien wird zuweilen abwertend gebraucht und bezieht sich dann auf künstlerisch Minderwertiges und kommerziell Überteuertes. Wikipedia) und den so freundlich gewählten Streitwert.

Beste Grüße
Stefan Fuhrken

Löschungsanträge (42/2009)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 42. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

302 50 476

Nizzaklassen: 14, 16, 18, 21, 25, 28, 30

305 06 901

Nizzaklassen: 06, 09, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 30, 33, 34, 41

305 07 066

Nizzaklassen: 06, 09, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 30, 33, 34, 39, 41

30 2008 067 266
topp
Nizzaklassen: 09, 38, 42

Quelle: DPMA

Konjunkturprogramm für Abmahnungen

Die Denic hat angekündigt neue Domainrichtlinien einzuführen. Ab dem kommenden Freitag 23.10.2009 gelten unter der TLD .de folgende Regeln:

* Auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains können jetzt registriert werden.
* Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, sind frei gegeben.
* Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z und die weiteren Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien.
*Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind nicht zulässig.
*Die Mindestlänge einer Domain liegt bei einem Zeichen.
*Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf den Domain-ACE) – jeweils exklusive .de.

Die Vergabe der begehrten Domains erfolgt nach dem “First come – first served“-Prinzip. Auf eine sogenannte Sunrise Periode für die Inhaber von Schutzrechten wurde verzichtet.
Man muss wohl davon ausgehen, dass ein regelrechter Run auf die begehrten und wertvollen Domains stattfinden wird. Unwahrscheinlich, dass andere Interessenten als die üblichen Domainprofis zum Zuge kommen werden.
Danach wird bei den meisten Markeninhabern die juristische Klärung anstehen und die Markenanwälte der Republik werden Urteile wälzen (shell.de), Abmahnungen verschicken und die Kennzeichengerichte mit Anträgen auf einstweilige Verfügungen bombardieren.

Nahezu alle zweistelligen Buchstabenkombinationen sind mit Markenrechten belegt. Einige bekannte Marken sind hier z.B. DB, VW, GM, GE oder BP. Auch O2, 4711 oder 911 waren bisher nicht als .de Domains registrierbar und werden jetzt auf den Markt geworfen.

Fazit: Die Denic macht mit ihrer Entscheidung zwei Personenkreise glücklich – Domain-Goldgräber und Anwälte.

Ach ja, und markenrechtlich orientierte Blogger profitieren natürlich auch ;-) – Content ohne Ende!