BGH: WM Marken – FIFA ./. Ferrero

Im Prozess um Fußball-Sammelbilder prüft der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals, ob Veranstalter bei der Vermarktung sportlicher Großereignisse mehr Exklusivität als bisher beanspruchen können. Am Donnerstag hat das Gericht in Karlsruhe über eine Klage des Fußballweltverbands Fifa gegen den Süßwarenhersteller Ferrero verhandelt, der seine Hanuta- und Duplo-Riegel bei früheren Meisterschaften mit Fußball-Sammelbildern bestückt hatte. Ferrero hat beispielsweise “WM 2010”, “WM”, “2010” und “Südafrika 2010” als geschützte Marken eintragen lassen. Die Fifa hält dies für wettbewerbswidrig und will die Marken löschen lassen. Das Urteil wird für diesen Freitag erwartet.

Quelle: W&V

BPatG: pn printnet / PRINECT

24 W (pat) 82/08

Leitsatz:
“pn printnet / PRINECT”

Wird in der angegriffenen jüngeren Marke ein schutzunfähiger Bestandteil markenmäßig herausgestellt, so kann er den Gesamteindruck dieser Marke prägen und eine Verwechslungsgefahr mit einer zumindest normal kennzeichnungskräftigen älteren Marke begründen (im Anschluss an BGH GRUR 1998, 930 – Fläminger; Abgrenzung zu BPatG 2002, 68 – COMFORT HOTEL).

Quelle: Bundespatentgericht

Löschungen nach Widerspruch (45/2009)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

399 47 752

Nizzaklassen: 16, 28, 41

307 59 352
Grönemeyer’s Flüssigsalz
Nizzaklassen: 03, 30, 44

30 2008 010 112
Desperado
Nizzaklasse: 43

30 2008 014 289
capisana
Nizzaklassen: 05, 11, 32

Quelle: DPMA