Österreich: Viagra vs. Styriagra

Das nächste Urteil im absurden Rechtsstreit um “Styriagra” ist gefallen – und Goliath hat erneut gesiegt. Goliath ist in diesem Fall der Pharma-Riese und “Viagra”-Hersteller Pfizer, der David, den kleinen Kürbiskernproduzenten Richard Mandl aus Krottendorf, in die Knie zwang. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass Mandls “Styriagra” die Markenschutzrechte für “Viagra” verletze. Der Fall ist aber noch lange nicht zu Ende.

Quelle: Krone.at

Löschungen nach Widerspruch (48/2009)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

306 33 365

Nizzaklasse: 25

307 28 485
AREA ONE
Nizzaklassen: 41, 43

307 39 450
3..2..1..DEINS
Nizzaklassen: 35, 41, 43

307 44 106
HEYER AEROTECH
Nizzaklassen: 07, 09, 10

30 2008 012 661
PerGu-Med
Nizzaklassen: 41, 44

30 2008 027 564
EHT
Nizzaklasse: 11

Quelle: DPMA

EuG: VOLVO vs. SOLVO

In der Rechtssache T?434/07 hat sich die Volvo Trademark Holding AB vor dem Europäischen Gericht erster Instanz gegen die Wort-/Bildmarke


(Registernummer: 3555422) durchgesetzt.
Die Widerspruchsabteilung und auch die Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt HABM hatten jeweils eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken VOLVO und SOLVO verneint.

Das EuG urteilte jetzt:

1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 2. August 2007 (Sache R 1240/2006?2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Volvo Trademark Holding AB und Frau Elena Grebenshikova wird aufgehoben.

2. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) trägt neben seinen eigenen Kosten die Hälfte der Kosten der Volvo Trademark Holding.

3. Frau Grebenshikova trägt neben ihren eigenen Kosten die Hälfte der Kosten der Volvo Trademark Holding.

Jack Wolfskin zum Markenschutz

Jack Wolfskin hat eine umfangreiche Stellungnahme zum Thema Markenschutz veröffentlicht.

1. Warum muss man Marken schützen?

Eine Marke ist eine Kennzeichnung eines Produktes oder einer Dienstleistung, die eine Unterscheidung möglich macht. In der Regel kennzeichnet sie von welchem Hersteller ein Produkt kommt. Markenprodukte sind mit bestimmten Eigenschaften und Qualitäten verbunden, weshalb die Marke dem Verbraucher Orientierung bei der Produktauswahl gibt.

Quelle: Jack Wolfskin

via Werbeblogger

Marken Revival: De Tomaso

Er war ein begnadeter Rennfahrer, ein besessener Autoentwickler – aber kein besonders guter Geschäftsmann. Deshalb schlitterte Alejandro De Tomaso vor einigen Jahren in die Pleite. Doch jetzt sieht es so aus, als ob seine legendäre Automarke zurückkehrt.

Quelle: Spiegel

Die Markenrechte befinden sich im Besitz der DE TOMASO MODENA – S.P.A.. Als Internationale Registrierungen genießen folgende Kennzeichen auch in Deutschland Schutz:

PANTERA (IR00480765)

GUARA’ (IR00637623)


(IR00654681)

DE TOMASO (IR00654682)

Quelle: WIPO

Umfassende Informationen zum Unternehmen De Tomaso und den Fahrzeug Modellen liefert Wikipedia.

Und wer sich einmal ein bewegtes Bild vom De Tomaso Pantera machen möchte, dem sei folgendes Video empfohlen.