Nach Prüfung des Falls und der persönlichen Situation des Angeklagten lautete das Urteil des Duisburger Landgerichts (Urteil vom 10.03.2009, Az. 34 Kls 41/08): 4 Jahre Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund von „versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in Tateinheit mit strafbarer Kennzeichenverletzung“.
Quelle: e-recht24

