MontagsMarken 32. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 10.08.2009. An diesem Tag wurden insgesamt 222 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302009046928

Nizzaklassen: 17, 19, 37

302009048257

Nizzaklassen: 08, 14, 45

302009046922

Nizzaklasse: 29

302009046964

Nizzaklassen: 16, 28, 41

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

Miramax-Studios sind verkauft worden

BPatG: Das Märchen vom Froschkönig

Top-Kanzleien 2009

BPatG: “Masterpiece” Keine Unterscheidungskraft durch eine einfache handschriftähnliche Schreibweise eines schutzunfähigen Wortes

Branchenzugehörigkeit bei Namensstreit entscheidend

Noch etwas verhüllt, die einzige Dresdner Bank in Deutschland – Bitte sagen Sie es (noch) nicht weiter!

Galerie: Markenurkunde Argentinien

Apple schützt Apps per Patent

BGH: POWER BALL

I ZR 51/08

POWER BALL

MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 23 Nr. 2; UWG § 6 Abs. 2 Nr. 3
Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: power ball), die mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL) ver-wechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.

Quelle: BGH