Miramax-Studios sind verkauft worden
BPatG: Das Märchen vom Froschkönig
Branchenzugehörigkeit bei Namensstreit entscheidend
markenrechtliches Sammelsurium
Da hatte jemand eine “tolle” Idee!

Bezeichnung: “Kondome mit Werbe- bzw. Symbolaufdrucken in Farbe oder Schwarz/Weiß”
Die Geschmacksmuster sind nach Ablauf der Schutzfrist gelöscht worden.
Quelle: DPMA
Den neuen Film auf der Startseite des Markenverbands kann man sich mal angucken.
POWER BALL
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 23 Nr. 2; UWG § 6 Abs. 2 Nr. 3
Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: power ball), die mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL) ver-wechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.
Quelle: BGH
Gegen die nachfolgende Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 30. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
30 2009 041 724

Nizzaklassen: 37, 40, 42
Quelle: DPMA

Aktenzeichen: 30535727.1
3-D Marke
Nizzaklasse: 10
Waren & Dienstleistungen: Präservative (Kondome); Massagegeräte; Vibratoren
Rechtsstand: Zurückgezogen / Zurückgenommen
Quelle: DPMA