Diese Marke verstößt NICHT gegen die guten Sitten


Registernummer: 30509799
Nizzaklassen: 09, 35, 41

Quelle: DPMA

Bitte jetzt aber nicht ob des gestrigen Berichtes über eine identische Marke, die mit der Begründung des Verstoßes gegen die gute Sitten zurückgewiesen wurde, in Verwirrung geraten.
Diese beiden Marken zeigen beispielhaft drei entscheidende Punkte:

1. Eine Marke wird immer in Verbindung mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen beurteilt.
2. Die Eintragungs- und Prüfungspraxis des DPMA verändert sich.
3. Auch das Amt kann eine Marke fehlerhaft beurteilen.

Achtung! Diese Marke verstößt gegen die guten Sitten

Disclaimer: Die nachfolgend dargestellt Grafik verstößt nach höchstpatentrichterlicher Auffassung gegen die guten Sitten und sollte nicht von Minderjährigen, labilen Persönlichkeiten oder völlig unvorbereitet wahrgenommen werden.

Zur mentalen Einstimmung empfehle ich die Rezeption einiger Stücke deutschen Punkrocks.

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Google: Freigabe von Markennamen heizt die Preise an

So profitiert immerhin eine Partei von den kürzlich in Kraft getretenen Markenrichtlinien für Google AdWords.

Seit dem 14. September ist das Buchen fremder Markennamen als Keyword für Adwords-Werbeanzeigen auch in Deutschland offiziell von Google freigegeben. Seitdem hat sich der Cost-per-Click (CPC) von Brand-Keywords sukzessiv um 20 bis 25 Prozent erhöht und lag teilweise sogar ein Drittel über den Normalwerten.

Quelle: business-on.de

Löschungsanträge (40/2010)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 40. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

399 85 363
GEOTHERM
Nizzaklassen: 07, 09, 11

30 2008 047 468
DIGI-TEXX
Nizzaklassen: 35, 38, 42

30 2009 016 450

Nizzaklassen: 09, 16, 35, 38, 41

30 2009 053 342
Polesports
Nizzaklassen: 16, 41

30 2010 001 254

Nizzaklassen: 07, 11, 12

30 2010 003 948

Nizzaklassen: 07, 11, 12

Quelle: DPMA