
Community trade mark applications received
8110
Community trade mark applications published
7262
Community trade marks registered (certificates issued)
7814
Quelle: Alicante News
markenrechtliches Sammelsurium

Community trade mark applications received
8110
Community trade mark applications published
7262
Community trade marks registered (certificates issued)
7814
Quelle: Alicante News
Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
305 77 729
dmapo.de
Nizzaklassen: 05, 35
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte
307 13 992
Power Pellets
Nizzaklassen: 04, 34
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA
Wer bei sternförmigen Marken in der Nizzaklasse 12 sofort an Mercedes denkt, wird von der folgenden Marke möglicherweise überrascht sein.

Registernummer: 30404495
Nizzaklasse: 12
Ware: Reifen
Inhaber: Bayerische Motoren Werke AG
Quelle: DPMA
Entgegen der Auffassung des DPMA hat der 29. Senat des Bundespatentgerichts der Wort-/Bildmarke

(Aktenzeichen: 307 40 261.4) für die Klassen 16, 35 und 41 nicht die Unterscheidungskraft abgesprochen. Dazu führte der Senat aus:
Denn es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass einer Wortelemente enthaltenden Bildmarke – unbeschadet der fehlenden Unterscheidungskraft dieser Wortelemente – als Gesamtheit Unterscheidungskraft zugesprochen werden kann, wenn die grafischen Elemente ihrerseits charakteristische Merkmale aufweisen, in denen der Verkehr einen Herkunftshinweis sieht (BGH GRUR 1991, 136, 137 – NEW MAN; a. a. O. – anti Kalk; EuGH GRUR 2006, 229, 233 Rdnr. 73, 74 – BioID). Dabei vermögen allerdings einfache grafische Gestaltungen oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr etwa durch häufige werbemäßige
Verwendung gewöhnt hat, eine fehlende Unterscheidungskraft der Wörter ebenso wenig aufzuwiegen, wie derartige einfache grafische Gestaltungselemente auch für sich wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eingetragen werden können. Es bedarf vielmehr eines auffallenden Hervortretens der grafischen Elemente, um sich dem Verkehr als Herkunftshinweis einzuprägen (BGH a. a. O. – anti Kalk; GRUR 2008, 710, 711 Rdnr. 20 – VISAGE). Dies ist vorliegend der Fall.
Quelle: Bundespatentgericht 29 W (pat) 174/10
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 995 vom 19.10.2010:
Die Elternfalle
Stellungswechsel – Job bekannt, fremdes Land
Dirndl Dolls
Ost/West
PussyTerror
Quelle: Titelschutzanzeiger
Das Bundespatentgericht hat seinen Jahresbericht 2009 (99 Seiten PDF) veröffentlicht.

Besonders lesenswert ist der Überblick über die Entscheidungen im abgelaufenen Jahr (Seite 70 ff.).