Abzocker bei der Markenverlängerung

Das Markenserviceblog warnt vor betrügerischen Angeboten bei der Verlängerung von Marken.

Die verschickten Angebote und Zahlungsaufforderungen für eine Markenverlängerung sehen dabei häufig täuschend echt aus und suggerieren den Eindruck, als ob diese vom Markenamt selbst stammen. Zahlt der Leichtgläubige auf diese größtenteils überhöhten Verlängerungsangebote zur Markenregistrierung, ist nicht nur sein Geld sinnlos verschwendet, sondern im Glauben auf die vermeintliche Markenverlängerung sehr häufig die Marke verloren.

Steve Jobs – Markencoup für italienische Modedesigner

Notebookcheck.com berichtet über die Wort-/Bildmarke “STEVE JOBS” und spekuliert über ein denkbares Steve Jobs-Smartphone mit Android.

Im Markenregister des EUIPO findet sich dann auch die passende Marke zum Artikel. Untert der Registernummer 11041861 führt das Europäische Markenamt die Wort-/Bildmarke

Die Marke wurde eingetragen für folgende Waren und Dienstleistungen:

09 Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess- Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger; Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Hardware für die Datenverarbeitung, Computer; Computersoftware; Feuerlöschgeräte.

18 Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren.

25 Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

38 Telekommunikation.

42 Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; Industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Zusätzlich verfügt er italienische Markeninhaber auch über die Unionsmarke 11687316

Bei dieser Marke erstreckt sich der Schutz auf folgende Waren und Dienstleistungen:

03 Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel.

09 Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess- Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger; Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Hardware für die Datenverarbeitung, Computer; Computersoftware; Feuerlöschgeräte.

14 Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

18 Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren.

25 Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

38 Telekommunikation.

42 Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; Industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Quelle: EUIPO

Inhalt DPMA ergänzt “Missing Link” im Digitalangebot

Ab 1. Januar ermöglicht DPMAdirektPro elektronischen Versand amtlicher Dokumente

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist mit seiner Digitalisierungsstrategie einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Der Probebetrieb des neuen E-Service DPMAdirektPro, der den elektronischen Versand von Bescheiden sowie die elektronische Zustellung von Beschlüssen an die Kunden ermöglicht, wird zum 31. Dezember 2017 abgeschlossen. Zum 1. Januar 2018 geht das System in die reguläre Anwendung. “DPMAdirektPro war sozusagen das Missing Link in unserer digitalen Bearbeitungskette”, erklärt DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer. “Mit dem neuen Service bieten wir ein umfassendes rechtssicheres und medienbruchfreies E-Government-Angebot von der Schutzrechtsanmeldung über die Bearbeitung in elektronischen Akten bis hin zum digitalen Versand amtlicher Dokumente.”
Schon seit 2003 betreibt das Amt mit DPMAdirekt eine digitale Poststelle für elektronisch eingehende Anmeldungen für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Bearbeitet werden Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen seit 2011 und Markenanmeldungen seit 2015 ausschließlich in elektronischen Akten. Beschlüsse, Bescheide und andere Schreiben wurden den Kunden bisher aber noch in Papierform zugestellt. Die Schreiben mussten Unternehmen und Anwaltskanzleien erst einscannen, um sie in ihr jeweiliges Bearbeitungssystem einpflegen zu können. Mit DPMAdirektPro steht nun ein elektronischer Versand zur Verfügung. Fortan können Amt und Kunden ihre Akten vollständig elektronisch führen. “Mit der Erweiterung unserer E-Services um DPMAdirektPro schärfen wir weiter unser Profil als digitale Dienstleistungsbehörde”, betont Cornelia Rudloff-Schäffer.
Der Pilotversuch mit DPMAdirektPro läuft bereits seit April 2017. Dafür bekamen ausgewählte Kunden ein Softwareupdate des bisherigen Systems DPMAdirekt. In der mehrmonatigen Testphase erwies sich die neue IT-Anwendung als vollständig technisch funktionsfähig, stabil, gut bedienbar und benutzerfreundlich.
Um an DPMAdirektPro teilzunehmen, müssen sich die Kunden für den elektronischen Dokumentenversand registrieren. Sie erhalten dann eine PIN, mit der die zusätzlichen Funktionen der Software aktiviert werden. Die bisherigen Teilnehmer müssen nichts zusätzlich unternehmen, sondern können mit dem System wie gewohnt weiterarbeiten. Alle Kunden können den Service fortan nicht nur mit neuen Vorgängen, sondern auch mit ihren Bestandsakten nutzen, wenn sie dies wünschen und beim DPMA beantragen. Selbstverständlich können sie aber auch vollständig oder für einzelne Akten den gewohnten Versandweg mit Papier beibehalten. “Maßgeblich ist immer der Wunsch der Kunden. Sie teilen uns mit, zu welchen Akten sie die Rückantwort in elektronischer oder in Papierform wünschen”, sagt die DPMA-Präsidentin.

Quelle: Pressemitteilung DPMA

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