
Registernummer: 1062873
Anmeldetag: 13.08.1983
Nizzaklassen: 4, 31
Waren: Technische Öle und Fette; Schmiermittel; Futtermittel
Inhaber: Harles und Jentzsch GmbH
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium

Registernummer: 1062873
Anmeldetag: 13.08.1983
Nizzaklassen: 4, 31
Waren: Technische Öle und Fette; Schmiermittel; Futtermittel
Inhaber: Harles und Jentzsch GmbH
Quelle: DPMA
Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.
Markenanmeldungen vom Montag, dem 25.01.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 254 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
302010004587

Nizzaklassen: 35, 39
302010004903

Nizzaklassen: 06, 17, 19, 20, 35, 39
302010005301

Nizzaklassen: 03, 16, 18, 21, 24, 25, 28, 35
302010004995

Nizzaklassen: 14, 16, 25
Quelle: DPMA
Markenrecht, 2. Teil: MARKENRECHERCHE ist ein „Muss“
OLG Braunschweig: Markenrechtsverletzung durch Adword-Anzeigen Urteil vom 24.11.2010 – 2 U 113/08
Apple lässt iPad-Design in Europa patentieren
Wer oder was ist ein FLINKSTER?
IBM, Samsung Lead 31% Record Jump in New U.S. Patents in 2010
LG Hamburg: Markenverletzung “Dildoparty” Urteil vom 15.07.2010 – 315 O 70/10
Wegen Wartungsarbeiten werden die Internetseiten und Online-Datenbanken des DPMA am 22. und 23. Januar nicht erreichbar sein.
Zusätzlich wird das Amt am 22. Januar von ca. 08:00 bis 18:00 Uhr auch telefonisch und per Fax nicht erreichbar sein.
Also alle elektronischen Markenanmeldungen oder Faxe noch eben heute nach München schicken.
Mancher Mandant wird sie vermutlich nach der Steuerschätzung (Klasse 36) oder Rechtsberatung (Klasse 45) brauchen – die Kotztüte. Das reicht aber nicht, um der Wortmarke für diese Dienstleistungen den Markenschutz zu verweigern.
Interessant ist allerdings in der Tat die Frage nach der rechtserhaltenden Benutzung. Ich stelle mir das jedenfalls ganz hübsch vor auf dem Briefkopf oder Firmenschild.
Benutzt eigentlich noch irgendjemand den offiziellen Titel der RTL Sendung? Das dieser Tage als “Dschungelcamp” bezeichnete Fernsehformat heißt eigentlich “Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“.
Diese Marke hat sich RTL auch im Januar 2004 zur ersten Ausstrahlung der Sendung registrieren lassen.
Unter der Registernummer 30402707 führt das DPMA die Wortmarke und die entsprechende Wort-/Bildmarke

findet sich unter der Nummer 30402862. Beansprucht werden jeweils die Nizzaklassen 03, 09, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 30, 32, 33, 34, 35, 38, 41, 42, 43, 44.
Das gängigere “Dschungelcamp” wurde hingegen erst einige Tage später am 23.01.2004 angemeldet. Allerdings nicht von RTL. Die Wortmarke (Registernummer: 30403664) besetzt mit den Klassen 28, 30 und 35 wichtige Merchandising Klassen.
Die Wort-/Bildmarke

(Aktenzeichen: 302009010918.4) wurde vom Patent- und Markenamt als schutzunfähig zurückgewiesen. Im zweiten Versuch hatte der Anmelder mit der folgenden Wort-/Bildmarke allerdings mehr Erfolg.

(Registernummer: 302009042927)
Der “Dschungelkönig” ist bereits seit 1998 geschützt. Der US-Spielwarenkonzern Hasbro International, Inc. ist Inhaberin der Wortmarke (Registernummer:39824915) in der Nizzaklasse 28. Ohne Markenschutz ist derzeit die beliebte “Dschungelprüfung“, bei der vorzugsweise nervige Blondinen eklige und unangenehme Aufgaben bewältigen dürfen.