USA: Streit um Hells Angels Marke

Die Rocker der Hells Angels stehen nicht unbedingt im Verdacht Recht und Gesetz jederzeit buchstabengetreu zu befolgen.

Etwas enger scheint man aber Rechtsübertretungen in Bezug auf das Markenzeichen der Hells Angels, den geflügelten Totenkopf zu sehen.
Die Hells Angels haben jetzt in den USA Klage wegen der Verletzung ihrer Markenrechte eingereicht.

Die berüchtigte Motorradgang Hells Angels hat drei Modefirmen verklagt. Die Rocker halten den amerikanischen Designern und Händlern vor, ihr Symbol geklaut zu haben. Der in der Szene weithin bekannte Totenkopf mit Flügeln prange auf teurer Kleidung, Schmuck und Accessoires.
Die Klage ging bereits zu Wochenbeginn bei einem Gericht in Los Angeles ein, wurde jetzt bekannt wurde. Kläger ist die Hells Angels Motorcycle Corporation.

Quelle: FTD

Im Markenregister des US Patent & Trademark Office datiert die älteste Hells Angels Marke aus dem Jahr 1978.


Registernummer: 1136494

Als Europäische Gemeinschaftsmarken finden sich die nachfolgenden Bildmarken im Register:


Registernummer: 297929
Nizzaklassen: 14, 16, 25-26, 41
Inhaber: Hells Angels Motorcycle Corporation


Registernummer: 283044
Nizzaklassen: 14, 16, 25-26, 41
Inhaber: Hells Angels Motorcycle Corporation

Löschungen (42/2010)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

304 08 921
Jumpmax
Nizzaklasse: 28
Verfall (§ 49 MarkenG)

304 46 962
ONPLUGGED
Nizzaklassen: 25, 28, 41
Verfall (§ 49 MarkenG)

304 47 947

Nizzaklassen: 10, 35, 36, 38, 39, 41, 42, 44
Verfall (§ 49 MarkenG)

30 2008 068 281
VR easy exit
Nizzaklasse: 36
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

Quelle: DPMA

DPMA: Anmeldezahlen auf hohem Niveau stabil

Nach dem Abklingen der Finanz- und Wirtschaftskrise stabilisieren sich die Anmeldeaktivitäten für gewerbliche Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Bei Patenten, Marken und Gebrauchsmustern erwartet das DPMA Anmeldezahlen auf dem hohen Niveau von 2009. Beim Designschutz (Geschmacksmuster) steigen die Zahlen erfreulicherweise leicht an.

“Patentanmeldungen reagieren eher zeitversetzt auf konjunkturelle Entwicklungen. Nach dieser Regel war zu erwarten, dass die Anmeldezahlen im Jahr 2010 fallen. Die stabilen Zahlen in den ersten neun Monaten dieses Jahres zeigen, dass viele Firmen gerade in der Krise weiter auf Innovation gesetzt und dadurch die krisenbedingten Herausforderungen gut gemeistert haben. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat bei den Unternehmen und Einzelanmeldern mit Sitz in Deutschland nicht zu Einbrüchen geführt.” sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA, am 26. Oktober 2010 aus Anlass der Eröffnung der Erfindermesse iENA in Nürnberg.
Mehr als die Hälfte der Patentanmeldungen kommt von Großunternehmen – von Einzelerfindern stammen knapp 10 %.

Unterstützung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) und Einzelerfinder

“KMU und Einzelerfinder sind genauso wie große Unternehmen von Produkt- und Markenpiraterie betroffen. Nur gewerbliche Schutzrechte bieten in dieser Situation effektiven Schutz. Das DPMA verfolgt deshalb seit Jahren das Ziel, KMU und Einzelerfinder von der Wichtigkeit gewerblicher Schutzrechte zu überzeugen und sie bei deren Anmeldung zu unterstützen.” sagte Rudloff-Schäffer.

Hilfe gibt es hauptsächlich durch die Auskunftsstellen des DPMA in München, Jena und Berlin, die bei der Antragstellung zu gewerblichen Schutzrechten unterstützen und Auskünfte erteilen. Ergänzend stehen im Internet unter www.dpma.de umfassende Informationen sowie Datenbanken zu allen Schutzrechten für Recherchezwecke zur Verfügung. Das DPMA ist bundesweit auch auf den wichtigsten Messen mit Informationsständen präsent.

Auf regionaler Ebene betreuen 23 Patentinformationszentren die Erfinder und KMU vor Ort. Das DPMA kooperiert umfassend mit diesen Zentren und baut seine Unterstützungsleistungen kontinuierlich aus. Geplant ist auch die verstärkte Zusammenarbeit mit dem Projekt SIGNO des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie mit den Industrie- und Handelskammern in den Regionen. Das Netzwerk der SIGNO-Partner bietet verschiedene Förderangebote rund um den Innovationsprozess.

Quelle: Pressemitteilung des DPMA

19 Rechnungen in fünf Jahren

Das Markenserviceblog informiert über eine Entscheidung des EuG zum Umfang der Nachweispflicht zur Markenbenutzung.

Fazit: Der EuG stellt überraschend geringe Anforderungen an den Benutzungsnachweis. Ob dies vom DPMA/BPatG im konkreten Einzelfall auch so gesehen wird, dürfte interessant werden. Jedenfalls sollte man sich in Rechtsstreitigkeiten vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Kennzeichengericht) nicht auf diese Rechtssprechung verlassen, da diese nicht an Rechtssprechung eines anderen Instanzenzuges gebunden ist. Hier hat nämlich nicht der EuGH, sondern der EuG entschieden.