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Hinweis: Abmahnungen wegen “STFU”
markenrechtliches Sammelsurium
Europäische Gemeinschaftsmarke
FUKUSHIMA
Markennummer: 9843591
Anmeldedatum: 27.03.2011
Nizzaklassen: 16, 25, 41
Waren & Dienstleistungen
16 Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es nicht in anderen Klassen enthalten ist; Drucklettern; Druckstöcke.
25 Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.
41 Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; Sportliche und kulturelle Aktivitäten.
Quelle: HABM
Lang hat’s gedauert, seit wenigen Wochen ist es endlich wahr: Storch Heinar hat endgültig den Prozess gegen “Thor Steinar” gewonnen. Die Heulsusen von der Gegenseite waren nämlich zu guter Letzt noch gegen die Höhe des Streitwertes in Widerspruch gegangen und sind nun in zweiter Instanz endgültig gescheitert. Es folgt eine Chronologie des ganzen Rechtsstreites…
Quelle: Endstation-Rechts.de
Angemeldet am 01.04.2010

Registernummer: 302010019969
Nizzaklasse: 07
Waren & Dienstleistungen: Siebe und Filter, insbesondere aus Metall, wie Edelstahl und aus Kunststoff, vorgenannte Siebe und Filter zur Verwendung als Maschinen- oder Motorenteile (ausgenommen für Landfahrzeuge); Siebanlagen; Siebmaschinen
Quelle: DPMA
Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
302 51 234
S. CORINA
Nizzaklasse: 32
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte
302 51 235

Nizzaklasse: 32
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte
307 46 736

Nizzaklassen: 15, 35
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte
30 2008 052 728
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Nizzaklasse: 37
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte
30 2008 069 005

Nizzaklassen: 12, 35, 41
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA
Nach jahrelangem Streit ist der Inhaber der Rechte am Markennamen “Bafana Bafana” erstmals bereit, mit dem südafrikanischen Fußballverband SAFA über den Verkauf der Markenrechte zu verhandeln. Nach einem Bericht der “Cape Times” sind dafür 33 Millionen Rand (etwa 3,4 Millionen Euro) im Gespräch.
Quelle: rp-online.de
Für das Gebiet der Europäischen Union war der südafrikanische Fußballverband dann allerdings schneller. Im Jahr 1997 wurde die Wortmarke BAFANA BAFANA (Registernummer 664904) bei Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt als Europäische Gemeinschaftsmarke angemeldet. Beansprucht wird der Schutz in den Nizzaklassen 25, 28, 32, 38, 39 und 41.