Zur Zeit findet in San Francisco die Jahrestagung der International Trademark Association INTA statt. Einen täglichen Überblick über die Geschehnisse liefern die INTA Daily News.
Einen täglichen Überblick liefert auch der INTA Channel auf YouTube.
markenrechtliches Sammelsurium
Zur Zeit findet in San Francisco die Jahrestagung der International Trademark Association INTA statt. Einen täglichen Überblick über die Geschehnisse liefern die INTA Daily News.
Einen täglichen Überblick liefert auch der INTA Channel auf YouTube.
Das Design Tagebuch informiert über den neuen Markenauftritt der Marke Schiesser.
Auch die passenden Marken wurden bereits angemeldet. Unter der Nummer 9612318 führt das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Wort-/Bildmarke

in den Klassen 18 und 25.
In den gleichen Klassen findet sich unter der Nummer 9620311 auch die Wort-/Bildmarke

Aufbauend auf der prioritätsältesten Marke des Unternehmens wurden auch neue Versionen des Logos zur Anmeldung gebracht.


Registernummer: 302011013962
und

Registernummer: 302011013963
Quellen: DPMA, HABM
Registernummer: 302010074540
Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.
Markenanmeldungen vom Montag, dem 17.05.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 192 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
302010029686

Nizzaklassen: 16, 35, 41
302010029716

Nizzaklassen: 39, 41, 43
302010030371

Nizzaklassen: 14, 18, 25
Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Verstoß gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 Abs. 2 Nr. 5) „Verstoß gegen die guten Sitten”
302010029170

Nizzaklassen: 32, 33, 43
Quelle: DPMA
Frecher Geburtstagsgruß: Unilever fährt Nivea in die Parade
Vom Berner Hinterland zum Nordseestrand – und was die Chinesen dazu sagen
Es darf nur eine Blaue Nacht geben
BPatG: “Volkswäsche” als Wortneuschöpfung eintragungsfähig
Frankfurter Gärtner wollen ihre Grüne Soße schützen
Markenrecht: Ist ein Kraftausdruck markenschutzfähig
Wiederbelebung der Marke SIMCA ist zulässig und nicht bösgläubig
Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
306 00 474
ManGoOlive
Nizzaklassen: 41, 43
307 14 582
eComScout
Nizzaklasse: 41
Quelle: DPMA
Diesmal geht es aber nicht um die berühmten drei Streifen, sondern um deren fünf.
Das Düsseldorfer Landesgericht hält die legendären fünf Streifen von Künzli einem US-Konzern zu. Die Schweizer wehren sich.
Werner Künzli, Gründer der Sportschuhe mit den fünf Streifen im Jahre 1927, hätte sich kaum träumen lassen, dass seine Nachfolger einmal vor Gericht um «seine» Streifen kämpfen müssen. Nun ist Barbara Artmann, seit 2004 Besitzerin von Künzli, Ende April vor dem Landesgericht Düsseldorf gegen den US-Giganten K-Swiss gar unterlegen. Die einst aus Künzli hervorgegangene K-Swiss reklamierte die fünf Streifen mit Erfolg für sich: Die Schweizer müssen sofort alle Schuhe der Künzli-Modelinie aus deutschen Regalen entfernen.
Quelle: NZZ
Die Künzli SwissSchuh AG hat diverse Internationale Registrierungen mit Schutzwirkung in der EU eintragen lassen. Die fünf Streifen zeigen sich beispielsweise bei

Registernummer: 923607

Registernummer: 923737
und

Registernummer: 1047533
Die K-Swiss Inc. schlägt mit gleiche Waffen zurück.

EU-Marke: 4753489
oder

EU-Marke: 4771978
Quelle: WIPO, HABM