Löschungsanträge (48/2011)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 48. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

306 35 910

Nizzaklassen: 01, 04, 07, 09, 11, 12

30 2008 080 014
EM blond
Nizzaklassen: 01, 03, 05

30 2009 037 088
Kämpfer
Nizzaklassen: 06, 07, 08, 36

30 2009 037 089

Nizzaklassen: 06, 07, 08, 36

30 2010 028 443

Nizzaklasse: 33

30 2010 060 609

Nizzaklassen: 07, 09, 11, 21

Quelle: DPMA

“Wir sind das Volk” – Löschungsantrag veröffentlicht

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat einen gegen die Wortmarke “Wir sind das Volk” (Registernummer 302 12 625) gerichteten Löschungsantrag veröffentlicht. Die Marke genießt mit Priorität vom 12.03.2002 Schutz für die Dienstleistung Werbung in der Klasse 35.
Die Marke befindet sich unter anderem im Besitz des ehemaligen Bundesverkehrsministers Wolfgang Tiefensee.

Der Löschungsantrag vom 02.11.2011 stützt sich auf §50 MarkenG -Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse.

Quelle: DPMA

Ich frage mich allerdings, ob nicht ein Löschungsantrag auf Basis von §49, also Verfall wegen Nichtbenutzung, aussichtsreicher gewesen wäre.

Löschungen nach Widerspruch (48/2011)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

301 62 698
ZOK
Nizzaklasse: 05

306 68 144
Trautmann
Nizzaklasse: 15

307 41 981
Bogart
Nizzaklassen: 03, 14, 25

307 44 688
iStorm
Nizzaklassen: 09, 42

30 2008 058 204
Promo.Con
Nizzaklasse: 35

30 2009 034 735

Nizzaklasse: 08

30 2009 047 736
DetoxSana
Nizzaklasse: 05

Quelle: DPMA

Kennen Sie ARCMITSKTEN?

Unter dem Markentext “NIKOLAUS ARCMITSKTEN” führte das DPMA die nachfolgende Marke.


Registernummer: 2901497

Quelle: DPMA

Die Vermutung, dass der Markenanmelder – ein Dipl.-Architekt – eher “ARCHITEKTEN” meinte, ist wohl nicht zu weit hergeholt.

Also grundsätzlich und besonders bei Wort-/Bildmarken die Empfangsbescheinigung des DPMA prüfen und ggf. den Markentext korrigieren lassen. Bei der Wort-/Bildmarke ändert ein falscher Markentext allerdings nichts am faktischen Markenschutz, denn der Schutz erstreckt sich auf die Wiedergabe der Marke, also die eingereichte Grafik. Die “ARCMITSKTEN” sind also für den Markeninhaber nicht wirklich ein Problem. Unangenehm ist aber, dass die Marke bei einer Recherche nach “Architekten” nicht gefunden wird.

iPad: Markenproblem für Apple in China

Wie chinesische Medien heute berichten, ist der US-Konzern Apple in China damit gescheitert, den Markennamen „iPad“ schützen zu lassen. Grund dafür ist die hochverschuldete Proview Technology mit Sitz in Shenzhen. Die Southern Metropolis Daily berichtete, dass ein Gericht in Shenzhen ein Klage von Apple auf Markenrechtsverletzung abgewiesen habe, da Proview Technology bereits im Jahr 2000 den Markennamen „iPad“ hat eintragen lassen.

Quelle: shareribs.com

Die Markteinführung des iPad wurde in diversen Staaten mit markenrechtlichen Problemen durch prioritäre Marken begleitet. Diese Probleme löst Apple normalerweise mönetär und übernimmt die Marken nach meist nur kurzen Verhandlungen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass dieses bewährte Verfahren in China nicht zum Erfolg führen sollte.