Warum denn dann diese Markenanmeldungen?
THIRD PLACE
EU Markenanmeldung vom 05.04.2012
EM10827764
Nizzaklassen: 12, 35, 36, 41
3rd PLACE
EU Markenanmeldung vom 05.04.2012
EM10827772
Nizzaklassen: 12, 35, 36, 41
Quelle: HABM
markenrechtliches Sammelsurium
Warum denn dann diese Markenanmeldungen?
THIRD PLACE
EU Markenanmeldung vom 05.04.2012
EM10827764
Nizzaklassen: 12, 35, 36, 41
3rd PLACE
EU Markenanmeldung vom 05.04.2012
EM10827772
Nizzaklassen: 12, 35, 36, 41
Quelle: HABM
Aber keine Sorge, es handelt sich nicht um die Marke der Facebook Inc. aus Palo Alto.
Die in der Klasse 16 registrierte Marke wurde nach § 51 MarkenG (Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte) gelöscht.
Quelle: DPMA
Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaber ist die nachfolgende Marke vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.
66 074
Duratin
Nizzaklasse: 02
Anmeldetag: 08.10.1903
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)
76 901
ADLER
Nizzaklasse: 16
Anmeldetag: 21.04.1904
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)
147 935
Nettovasin
Nizzaklassen: 01, 03, 04, 05
Anmeldetag: 14.06.1911
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)
151 799
Nestor Gianaclis
Nizzaklasse: 34
Anmeldetag: 14.07.1911
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)
Quelle: DPMA
Quelle: YouTube
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 1068 vom 17.04.2012:
John F. Klick
Beef Brothers
Null gewinnt
Eleven Fingers
Berliner TRASH Filmfestival
Quelle: Titelschutzanzeiger
Das Fernsehen hat ihn für sich entdeckt: den gemeinen Existenzgründer. Viele Sendungen, sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch und besonders im privaten TV, begleiten junge Start-up-Unternehmen in der Phase der Existenzgründung.
Da ein komplett durchorganisierter und -strukturierter Jungunternehmer aus Mediengesichtspunkten eher uninteressant ist, finden wir im Fernsehen Menschen, die mit der Umsetzung ihrer Geschäftsidee heillos überfordert sind – immer nah am Rande des Nervenzusammenbruchs. Doch wenn wir uns die Realität anschauen und die Unterhaltungsintention des Fernsehens von den Geschichten subtrahieren, bleiben typische Fallen, die viele Existenzgründer nahezu magisch anzuziehen scheinen.Eine dieser Fallen ist das Markenrecht.
Kein Wunder, ist das Thema doch kaum im Alltag präsent und zur Allgemeinbildung gehört es erst recht nicht. Da fehlendes Wissen aber leider nicht vor den Konsequenzen bewahrt, ist eine Start-up-Karriere oftmals schon beendet, bevor sie überhaupt richtig begonnen hat – wie der folgende Fall eindrücklich illustriert.
Quelle: Markenserviceblog