Noch so ‘n Spruch…Kieferbruch – wenn aus Sprüchen Marken werden
Prinz Charles wird sich freuen
De’Longhi: Markenrechte an Braun Elektro-Kleingeräten
Lost in IP Translator — a trilogy of treatises: I
markenrechtliches Sammelsurium
Ganz frisch im Markenregister des HABM ist das jüngste Mitglied der Google-Markenfamilie “g+”.
Markennummer: 10816569
Nizzaklassen: 09, 38, 41, 42, 45
Anmeldedatum: 18.04.2012
Quelle: HABM
Für Anwälte, besonders für Markenrechtsspezialisten ist eine einzelne Markenanmeldung keine große Sache – für viele ihrer Mandanten jedoch schon. Und wer kann besser von den kleinen Unwägbarkeiten des Alltags und dem Auf und Ab einer Markenanmeldung berichten als einer von ihnen? Darum geben wir heute einem Mandanten und Existenzgründer den Stift in die Hand:
“Das Thema Markenanmeldung wurde eher zufällig Teil meiner Planung zur Existenzgründung. Durch einen Bekannten erfuhr ich von dessen Wichtigkeit und dem Risiko, die Markenrechte Dritter zu verletzen beziehungsweise den eigens erdachten Namen an die Konkurrenz zu verlieren. Da ich dieses Risiko nicht eingehen wollte, entschied ich mich flugs zum Patent- und Markenamt zu eilen, um die Produktnamen sowie meinen Firmennamen als Marke eintragen zu lassen.
Quelle: Markenserviceblog
Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
2 021 784
Carrera
Nizzaklasse: 09
Verfall (§ 49 MarkenG)
305 23 718
VERAMED-Klinik
Nizzaklasse: 44
Verfall (§ 49 MarkenG)
305 58 401
KANDIS
Nizzaklassen: 18, 24, 25
Verfall (§ 49 MarkenG)
30 2010 055 331
Nizzaklassen: 39, 41, 43
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA
Warum denn dann diese Markenanmeldungen?
THIRD PLACE
EU Markenanmeldung vom 05.04.2012
EM10827764
Nizzaklassen: 12, 35, 36, 41
3rd PLACE
EU Markenanmeldung vom 05.04.2012
EM10827772
Nizzaklassen: 12, 35, 36, 41
Quelle: HABM
Aber keine Sorge, es handelt sich nicht um die Marke der Facebook Inc. aus Palo Alto.
Die in der Klasse 16 registrierte Marke wurde nach § 51 MarkenG (Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte) gelöscht.
Quelle: DPMA