EU Markenanmeldung
Markennummer: EM10796845
Nizzaklassen: 03, 09, 38, 42
Anmeldedatum: 10.04.2012
Inhaber: Henkel AG & Co. KGaA
Quelle: HABM
markenrechtliches Sammelsurium
EU Markenanmeldung
Markennummer: EM10796845
Nizzaklassen: 03, 09, 38, 42
Anmeldedatum: 10.04.2012
Inhaber: Henkel AG & Co. KGaA
Quelle: HABM
Der Prozess um die Löschung des bekannten Hoechst-Markenzeichens “Brücke und Turm” nimmt immer größere Ausmaße an. Gestern verhandelte die Spezialkammer des Landgerichts für Wettbewerbs- und Markenrecht erneut. Am 13. Juni ist nun ein Verkündungstermin vorgesehen. Als wahrscheinlich gilt allerdings, dass kein abschließendes Urteil bekannt gegeben wird. Stattdessen könnte das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in einer ähnlichen Sache ausgesetzt werden.
Quelle: Frankfurter Neue Presse
Das Logo der einstigen Hoechst AG findet sich erstmals 1952 im Markenregister.
Registernummer: 633916
Die Wort-/Bildmarke wurde jedoch im Jahr 2002 wegen Nichtverlängerung gelöscht.
Die älteste noch registrierte Version wird vom DPMA unter der Registernummer 842775 geführt.
Nizzaklassen: 01, 02, 05
Die Marke mit Priorität vom 31.08.1966 befindet sich im Besitz der Hoechst GmbH.
Der Hintergrund des Streits wird klar, wenn man die Markenanmeldungen der jüngeren Vergangenheit betrachtet.
Am 22.02.2011 wird die nachfolgende Marke von einem in berlin ansässigen Privatmann angemeldet.
Registernummer: 302011010546
Nizzaklassen: 01, 02, 03, 04, 05, 17, 23
Die Marke wird am 20.04.2011 eingetragen und ist inzwischen mit einem Widerspruchsverfahren belegt.
Eine gleichzeitig angeledete Wortmarke befindet sich noch im Anmeldestadium. Es liegt der Verdacht nahe, dass das DPMA gegen die Eintragung der Marke Vorbehalte hat.
Am 18.11.2011 wurde die Hoechst GmbH tätig und meldete ihrerseits die Wort-/Bildmarke
(Aktenzeichen: 3020110627835)
in den Klassen 01, 05, 10 und 35 an.
Auf europäischer Ebene wurde eine Münchner Patentanwaltskanzlei aktiv und meldete die Wortmarke “Hoechst” (Markennummer: 9442121) am 13.10.2010 für die Klassen 01, 02, 03, 06, 14, 35, 42 und 45 an.
Die Marke ist mit zwei Widerspruchsverfahren behaftet. Eines der Verfahren hat die Hoechst GmbH angestrengt.
Die Hoechst GmbH wiederum ist im Besitz einer Internationalen Registrierung mit Eintragungsdatum 24.12.1968 und Schutzerstreckung in insgesamt 44 Staaten und anderem auch in Deutschland.
IR00354465
Klassen: 01, 02, 03, 04, 05, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 31
Quellen: DPMA, HABM, WIPO
Die nachfolgende Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht
2 091 863
eigenArt
Nizzaklassen: 16, 20
Verfall (§ 49 MarkenG)
Quelle: DPMA
Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 17. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
302 40 221
Platinum 44
Nizzaklassen: 33, 43
30 2011 019 919
headfuck statement fashion
Nizzaklassen: 14, 16, 25
Quelle: DPMA
Weiter geht es mit den zurückgewiesenen 3D- und Bildmarken aus dem Jahr 2011.
Aktenzeichen 302011018370.8
Nizzaklasse 06, 37
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
“Darstellung der konkreten Waren (HInweisschilder) und der Art der Dienstleistungen, die insbesondere von Elektrotankstellen angeboten werden.”
Aktenzeichen 3020110204713
Nizzaklasse 30
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”
Aktenzeichen 3020110223831
Nizzaklassen 16, 35, 38, 39, 41, 42, 45
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Sonstige formelle Mängel (§ 32 Abs. 3)”
Aktenzeichen 3020110243328
Nizzaklassen 09, 35, 38
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”
Aktenzeichen 3020110291144
Nizzaklassen 41, 42
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”
Aktenzeichen 3020110292531
Nizzaklassen 09, 16, 28
Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”
Aktenzeichen 3020110327823
Nizzaklasse 09
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Sonstige formelle Mängel (§ 32 Abs. 3)”
Aktenzeichen 3020110357080
Nizzaklassen 16, 35, 42
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”
Aktenzeichen 3020110389527
Nizzaklassen 07, 09, 11
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Sonstige formelle Mängel (§ 32 Abs. 3)”
Aktenzeichen 3020110392013
Nizzaklassen 16, 25, 27
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”
Aktenzeichen 3020110409684
Nizzaklasse 12
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”
Aktenzeichen 3020110478996
Nizzaklassen 01, 16, 17
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”
Aktenzeichen 3020110483175
Nizzaklassen 30
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”
Aktenzeichen 3020110529302
Nizzaklassen 06, 14
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”
Aktenzeichen 3020110552835
Nizzaklassen 38, 42, 44
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
“Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”
Quelle: DPMA
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 1071 vom 02.05.2012:
Wer’s glaubt, wird selig
Die Blutsschwestern – Jung. Magisch. Tödlich
Es kommt noch dicker
DDR perfekt
Thekenquizzer
Quelle: Titelschutzanzeiger