Quelle: OAMI
Klopp vs. Mourinho – das Markenduell des Tages
Auf das Trainerduell Klopp gegen Mourinho verdichtet das Markenserviceblog das heutige Champions League Match der Dortmunder Borussia gegen Real Madrid.
Im Markenregister stellt sich übrigens eine interessante Situation dar. Die Markenrechte für das Kennzeichen “JOSE MOURINHO” liegen beim englischen Premier League Club Chealsea FC.
Die CHELSEA FOOTBALL CLUB LIMITED hat die passende Wortmarke (Registernummer 4365755) und auch eine Wort-/Bildmarke mit der Unterschrift des Startrainers scützen lassen.

Registernummer: 4853545
Jose Mourinho selbst hält keine Markenrechte mit europaweiter Wirkung.
Anders Jürgen Klopp, der in eigenem Namen seinen Spitznamen “KLOPPO” durch zwei deutsche Marken abgesichert hat. Der Markenschutz erstreckt sich auf die Klassen 25, 28, 41 (Registernummer: 30546614) und 16, 24, 35 (Registernummer: 30547315).
Parallele zu Mourinho – auch Klopp hat seine Unterschrift schützen lassen.

Registernummer: 30544055
Quellen: HABM, DPMA
Bundespatentgericht: RDM
Aktenzeichen: 33 W (pat) 58/10
Entscheidungsdatum: 12. Juni 2012
Rechtsbeschwerde zugelassen: ja
Veröffentlichung vorgesehen: ja
Normen: §§ 105, 54 MarkenG, § 242 BGBL e i t s a t z :
RDM
1. Die Stellung des Löschungsantrags nach §§ 105, 54 MarkenG ist rechtsmissbräuchlich und führt daher zur Unzulässigkeit des Löschungsverfahrens, wenn der Antragsteller nicht das Allgemeininteresse an der Löschung der Marke durchsetzen will, sondern lediglich eine gutachterliche Stellungnahme des Gerichts anstrebt, um sein wissenschaftliches Interesse
an der Klärung interessanter rechtlicher Fragen in Zusammenhang mit Kollektivmarken zu befriedigen.2. Die Stellung eines Löschungsantrags ist auch rechtsmissbräuchlich, wenn ein Antragsteller als Strohmann für Dritte handelt, die ihrerseits an eine Schlichtungsvereinbarung gebunden sind. Dies kann – unabhängig von einem förmlichen Auftragsverhältnis – auch gelten, wenn enge Verknüpfungen zwischen dem Antragsteller und dem Dritten bestehen, der Antragsteller kein eigenes wirtschaftliches Interesse am Verfahren hat und wie ein Beauftragter des Dritten handelt, indem er sich dessen Weisungen unterwirft.
Quelle: BPatG
James Bonds neue Karre?
Der Kandidat ist offenbar nicht zu Einsatz gekommen, obwohl das Kennzeichen passt.

Aktenzeichen: 302008003554.4
31.10.2008 5f
Vollständige Löschung auf Erklärung des Inhabers mit Wirkung vom 25.09.2008
Rechtsgrund: Verzicht (§ 48 MarkenG)
Quelle: DPMA
Durchaus ansehnlich
– ist die Liste der Unternehmen auf der Webseite “Warnung vor – teilweise irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen” des DPMA.
Volkswagen musikalisch
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EU-Markenanmeldung 11301082
Anmeldedatum: 12.10.2012
Nizzaklasse: 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45
Inhaber: Volkswagen Aktiengesellschaft
Quelle: HABM