Goldhase: EuGH verweigert Markenschutz

Urteil in der Rechtssache C-98/11 P
Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG / HABM

Die Form eines Schokoladenhasen mit rotem Band ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig

Der Gerichtshof bestätigt, dass diese Form keine Unterscheidungskraft hat

Nach der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke1 können die Form und die Aufmachung einer Ware eine Gemeinschaftsmarke bilden. Eine Marke, die keine Unterscheidungskraft hat, ist jedoch grundsätzlich nicht eintragungsfähig.
Am 18. Mai 2004 meldete die Lindt & Sprüngli AG beim HABM (Gemeinschaftsmarkenamt) ein dreidimensionales Zeichen in Form eines Schokoladenhasen mit rotem Band als Gemeinschaftsmarke an.
Das HABM wies die Anmeldung zurück und begründete dies insbesondere damit, dass die angemeldete Marke keine Unterscheidungskraft habe. Lindt erhob gegen diese Entscheidung Klage beim Gericht, die von diesem abgewiesen wurde2, weil es zu dem Ergebnis gelangte, dass das HABM seine Entscheidung fehlerfrei erlassen hatte.
Gegen dieses Urteil legte Lindt Rechtsmittel beim Gerichtshof ein.
In seinem Urteil von heute entscheidet der Gerichtshof, dass das Gericht mit der Feststellung, das HABM habe die Anmeldung der Marke zu Recht zurückgewiesen, keinen Rechtsfehler begangen hat.

Der Gerichtshof weist darauf hin, dass die Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen ist. Insoweit stellt er fest, dass das Gericht diese Kriterien zutreffend bestimmt und angewandt hat, indem es sich sowohl mit den Branchengepflogenheiten als auch mit der Wahrnehmung durch den Durchschnittsverbraucher auseinandergesetzt hat. Hinsichtlich des Erwerbs von Unterscheidungskraft durch Benutzung der angemeldeten Marke bestätigt der Gerichtshof die Begründung des Gerichts, dessen Ansicht nach Lindt nicht den Nachweis erbracht hatte, dass eine solche Unterscheidungskraft infolge Benutzung im gesamten Unionsgebiet erworben worden sei.
Infolgedessen weist der Gerichtshof das Rechtsmittel zurück.

Quelle: Pressemitteilung des Gerichtshofs

Löschungen nach Widerspruch (20/2012)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht

30 2009 037 850
PESO-BAU
Nizzaklasse: 37

30 2010 032 447

Nizzaklasse: 11

30 2010 060 975

Nizzaklassen: 20, 22, 24, 25

30 2011 004 374
DHP
Nizzaklassen: 35, 41, 45

30 2011 018 394
MERKUR
Nizzaklasse: 11

Quelle: DPMA

Abgelehnt! Teil 3 – Jahreszahlen

Anhand einiger Beispiele aus dem Jahr 2011 werden hier die häufigsten Probleme bei der Eintragungsfähigkeit von Wort-/Bildmarken dargestellt. Ein Knackpunkt bei zurückgewiesenen Markenanmeldungen ist die Nennung einer Jahreszahl. Ohne entsprechende Belege kann das DPMA darin eine täuschende Angabe sehen.

3. Jahreszahlen


Aktenzeichen: 302011010314.3

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Täuschende Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 4)
„der Nachweis über das Gründungsjahr wurde nicht erbracht.”

Quelle: DPMA

Fazit: Auch wenn die 1977 in der Wiedergabe der Marke kaum zu erkennen ist, ohne Beleg für das Gründungsjahr kann die ansonsten schutzfähige Marke zurückgewiesen werden.

Löschungsanträge (20/2012)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 19. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

304 10 792
Chilibeißer
Nizzaklassen: 29, 30

304 48 689
Air-Vent
Nizzaklassen: 25, 28

305 48 501
BESLER
Nizzaklassen: 29, 30, 32

30 2010 068 483
PRACHTKERL
Nizzaklassen: 18, 21, 25

30 2010 068 484
HAUSHERR
Nizzaklassen: 18, 21, 25

30 2010 068 486
GLÜCKSPILZ
Nizzaklassen: 18, 21, 25

30 2010 068 490
SEEMANNSBRAUT
Nizzaklassen: 18, 21, 24, 25

30 2010 068 492
GIFTZWERG
Nizzaklassen: 18, 21, 24, 25

30 2010 068 502
GÖTTERGATTE
Nizzaklassen: 18, 21, 25

30 2010 068 506
HONIGKUCHENPFERD
Nizzaklassen: 18, 21, 25

30 2010 069 669
LAMMFROMM
Nizzaklassen: 16, 21, 27

30 2010 069 670
NASCHKATZE
Nizzaklassen: 16, 21, 27

30 2010 070 605
STADTPIRAT
Nizzaklassen: 21, 25, 27

30 2010 070 607
GLÜCKSPiLZ
Nizzaklassen: 16, 24, 27

30 2011 009 374
UNSCHULDSLAMM
Nizzaklassen: 16, 18, 21, 27

30 2011 018 032
SEEMANNSBRAUT
Nizzaklassen: 16, 27

30 2011 018 033
TRAUMPRINZ
Nizzaklassen: 24, 25, 27

30 2011 018 036
AUFGEWECKT
Nizzaklassen: 18, 21, 25

30 2011 018 037
JUNGES GEMÜSE
Nizzaklassen: 18, 21, 25

30 2011 024 592
POKALSIEGER
Nizzaklassen: 18, 21, 25, 27

30 2011 026 277
ALBGLÜCK
Nizzaklassen: 18, 24, 25

30 2011 049 724
Solitär
Nizzaklassen: 30, 32, 33

Quelle: DPMA