Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz!

Dieser Satz hat nicht nur eine orthopädische, sondern auch eine markenrechtliche Bedeutung, wie die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche jüngst erfahren musste. Denn die angemeldete Bildmarke der Kirche wurde vom DPMA wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1) zurückgewiesen.


Aktennummer: 3020120009719
Nizzaklassen: 35, 41, 45

Waren & Dienstleistungen
35
Geschäftsführung, insbesondere Koordination gemeinsamer Aktivitäten und Beratung in kirchenrelevanten Themen, überregionale Werbung für das ev.-luth. kirchliche Angebot; Veröffentlichung von Informationen auch im Internet über die Inhalte des ev.-luth. Angebotes sowie über wissenschaftliche und kirchen-politische Stellungnahme zu sozialpolitischen, theologischen und gesellschaftspolitischen Themen, Öffentlichkeitsarbeit im religiösen Bereich

41
Werteerziehung und Wertebildung durch religiöse Erziehung und Schulung, Fort- und Weiterbildung in Akademien und Instituten; Durchführung von Freizeitveranstaltungen aller Art; Filmvorführungen aller Art; Musikdarbietungen; Betrieb evangelischer Kindergärten; Betrieb von Lehranstalten, insbesondere von Internaten und Akademien; Organisation von Veranstaltungen und Kongressen, Konferenzen, Symposien und Seminaren; Veranstaltung von Wettbewerben (Erziehung und Unterhaltung); Unterhaltung

45
seelsorgerliche und pastorale Betreuung; persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse; religiöse Veranstaltungen einschließlich Gottesdiensten, Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Bestattungen; Seelsorge einschließlich Urlauber- und der Tourismusseelsorge, Bordseelsorge und Seelsorge im diakonischen Bereich

Quelle: DPMA

Industriebesprechung im Deutschen Patent- und Markenamt

Im Rahmen der Industriebesprechung, der alljährlichen Nutzertagung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), informierten sich heute über 200 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaftskreisen und Fachverbänden sowie der Patent- und Rechtsanwaltschaft über aktuelle Entwicklungen und Projekte im DPMA.

“Die ersten zehn Monate des Jahres 2012 stimmen uns sehr optimistisch.” zieht Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA, eine erste Bilanz. “Die Unternehmen fragen trotz der angespannten Finanzsituation in Europa kontinuierlich gewerbliche Schutzrechte nach. Im Patentbereich erwarten wir für das Jahr 2012 steigende Anmeldungen (circa 61.200). Die Anmeldungen beim Designschutz (Geschmacksmuster) und bei Gebrauchsmustern bleiben trotz leichter Rückgänge auf hohem Niveau (circa 51.800 beziehungsweise 15.400) stabil. Bei den Marken verlangsamt sich der Abschwung (ca. 65.700).”

Vertreterinnen und Vertreter des DPMA erläuterten aktuelle Entwicklungen in den verschiedenen Fachbereichen. Im Mittelpunkt standen dabei die überwiegend positiven Erfahrungen mit der im Jahr 2011 eingeführten elektronischen Schutzrechtsakte (ElSA) in den Bereichen Patente und Gebrauchmuster. Weitere inhaltliche Schwerpunkte waren die Online-Akteneinsicht, die im Laufe des Jahres 2013 für diese Schutzrechte freigeschaltet wird sowie der Projektfortschritt der elektronischen Akte im Markenbereich.

Quelle: DPMA

MontagsMarken 46. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 21.11.2011. An diesem Tag wurden insgesamt 158 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302011063233

Nizzaklassen: 05, 11, 25

302011063235

Nizzaklassen: 09, 16, 42

302011063236

Nizzaklasse: 09

302011063119

Nizzaklassen: 30, 32, 35, 43

Quelle: DPMA