MontagsMarken 04. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 23.01.2012. An diesem Tag wurden insgesamt 174 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302012010611

Nizzaklassen: 09, 35, 41

302012010845

Nizzaklassen: 03, 25

302012011383

Nizzaklassen: 16, 21, 25, 32, 35, 43

302012002360

Nizzaklassen: 16, 22, 24, 25

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

How much use of a mark is of “more than mere local significance?” BUD revisited

Marke in der Marke

Das anwaltliche Abschlussschreiben

Das Markenrecht, die Marktbeobachtungspflicht und die Eilbedürftigkeit

Täuschung durch “R im Kreis”

Rezension Zivilrecht: Marken- und Kennzeichenrecht

(Markenrecht) EuGh vom 22.1.2013: EuGH weist Klage von Bud?jovický Budvar gegen Eintragung von “BUD” für Bier ab (T-225/06 u.a.)

Kroatien wird 28. Mitgliedsstaat der EU und die Auswirkungen auf die Gemeinschaftsmarke

Gastkommentar von RA Karsten Prehm
Prehm & Klare Rechtsanwälte

Die Europäische Union und damit auch die Gemeinschaftsmarke wächst wieder. Am 01. Juli 2013 tritt Kroatien der EU bei. Ab dem 01.Juli 2013 wird dann bei der Beantragung einer EU-Gemeinschaftsmarke automatisch Kroatien als 28. Mitgliedsstaat mit registriert. Die EU-Markenanmeldung wird dadurch aber nicht teurer.
Die Amtsgebühren für eine elektronische EU-Markenanmeldung betragen weiterhin 900,- EUR für bis zu drei Nizzaklassen sowie 150,- EUR für jede weitere Klasse.

Unbedingt zu berücksichtigen ist jedoch, dass bereits ab dem 01.Januar 2013 getätigte EU-Markenanmeldungen nationale kroatische Marken und Firmennamen und sich daraus ergebende mögliche Konfliktrechte zu berücksichtigen haben. Denn Gemeinschaftsmarkenanmeldungen können ab dem 01. Januar 2013, also bereits vor dem offiziellen Beitritt Kroatiens mit kroatischen Marken in Konflikt geraten.
Umfangreiche Informationen zu den Auswirkungen des Beitritts Kroatiens auf das Gemeinschaftsmarkensystem hat das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt kürzlich veröffentlicht.

EU-Marken haben zwar den Vorteil, dass mit einer Anmeldung alle zum Beantragungszeitpunkt vorhandenen Beitrittsländer abgedeckt werden und Alt-EU-Marken automatisch mitwachsen, aber für neue EU-Markenanmeldungen den Nachteil, dass die gesamte EU-Markenanmeldung kippt, wenn aus bereits einem Land Störfeuer in Form älterer verwechslungsfähiger Marken- oder Firmennamensrechte entfacht wird. Die EU-Marke kann also durch bereits ein nationales Recht zu Fall gebracht werden. Deshalb ist es bei einer EU-Markenanmeldung so wichtig, nicht nur EU-Gemeinschaftsmarken des HABM und IR-Marken der WIPO zu recherchieren, sondern auch alle nationalen Markendatenbanken der Mitgliedsländer abzuprüfen. Garniert wird das Ganze dann durch eine EU28-Firmennamenrecherche in den nationalen EU-Firmennamendatenbanken.
Gewarnt sei insoweit noch einmal vor unseriösen EU-Markenanmeldeangeboten bei denen nur eine D,EU,IR-Recherche als ausreichend angeboten, aber verheimlicht wird, dass man auch mittlerweile 27 andere Mitgliedsstaaten auf nationaler Marken- und Firmennamensebene abprüfen sollte, damit die nicht gerade billige EU-Marke nicht wieder in sich zusammenfällt.

Selbstverständlich bieten wir unseren Mandanten solche EU-Recherchen und EU-Anmeldepakete ab sofort auch für EU28 an.

Löschungen nach Widerspruch (03/2013)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

306 36 179

Nizzaklassen: 25, 41, 43

30 2010 011 140
Eagle Quad
Nizzaklassen: 07, 12, 37

30 2011 002 731
MIVIA
Nizzaklassen: 41, 44

30 2011 051 618
Schlandliebe
Nizzaklasse: 29

Quelle: DPMA