Bye, Bye Geschmacksmuster

+++ Abschied vom “Geschmacksmustergesetz” – aus “Geschmacksmuster” wird “eingetragenes Design” +++

Der Entwurf eines “Gesetzes zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz” (BT-Drucksachen 17/13428, 17/14219, 17/14220) enthält zwei wesentliche Neuerungen im Geschmacksmusterrecht:

Zum einen wird der Begriff “Geschmacksmuster” in “eingetragenes Design” geändert. Das “Geschmacksmustergesetz” wird daher zukünftig “Designgesetz” heißen.
Zum anderen wird ein amtliches Nichtigkeitsverfahrens eingeführt. Bislang ist die Feststellung der Nichtigkeit eines Geschmacksmusters nur im Wege der Klage vor den Landgerichten möglich. Nunmehr soll die – neu zu schaffende – Designabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts über Anträge auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit entscheiden. Die Landgerichte sind für diese Entscheidung nur noch dann zuständig, wenn sich der Beklagte im Verletzungs- und Schadensersatzprozess im Wege der Widerklage auf die Nichtigkeit des eingetragenen Designs beruft.

Die Gesetzentwurf wird am 20. September 2013, d.h. erst nach der Sommerpause, im Bundesrat abschließend beraten. Sofern der Bundesrat keinen Einspruch einlegt, werden die Änderungen überwiegend am ersten Tag des dritten Monats nach der Verkündung in Kraft treten.

Quelle: Newsletter DPMA

“Wir sind die Stadt” – Leipzig macht’s wie Apple

So richtig rund ist das für die Stadt Leipzig mit ihrem Slogan “Wir sind die Stadt” nicht gelaufen. Erst erntet das Logo zum 1000. Geburtstag wenig positive Resonanz. Dann taucht auch noch eine ältere Marke für den Slogan “Wir sind die Stadt” (Registernummer 30348840) in der relevanten Klasse 35 für die Dienstleistung “Werbung” auf.
Doch am Ende wird Alles wieder gut – Leipzig orientiert sich am bewährt pragmatischen Vorgehen, welches Apple in den letzten Jahre regelmäßig vorgeführt hat. Prioritäre Markenrechte werden einfach aufgekauft. Und so hat die Stadt Leipzig die Marke “Wir sind die Stadt.” mit Wirkung vom 31.07.2013 übernommen.

Zusätzlich hat die Stadt eine neue Wortmarke (Aktenzeichen 3020130297784) in den Klassen 16, 41 und 42 angemeldet.

Quelle: DPMA

MontagsMarken 31. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 30.07.2012. An diesem Tag wurden insgesamt 179 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302012042548

Nizzaklassen: 35, 36, 43

302012042253

Nizzaklassen: 06, 07, 12, 37, 41

302012042232

Nizzaklassen: 03, 18, 25

302012006482

Nizzaklassen: 16, 35, 41, 42

Quelle: DPMA