OLG Frankfurt: Patentanwaltskosten im Geschmacksmusterstreit

6 W 127/12
Leitsatz

1. Eine Geschmacksmusterstreitsache, in der die Kosten für den hinzugezogenen Patentanwalt stets erstattungsfähig sind, liegt auch vor, wenn der Klage- oder Verfügungsanspruch nur hilfsweise auf ein Geschmacksmuster gestützt wird.

2. Kosten, die für den Erwerb des eigenen Erzeugnisses der Partei durch deren Prozessbevollmächtigten entstehen, sind nicht erstattungsfähig.

Anmerkung

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Quelle: Hessenrecht

Löschungsanträge (17/1213)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 17. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

303 61 247
Missionssparen
Nizzaklasse: 36

303 61 248
Missionsdepot
Nizzaklasse: 36

303 61 249
Missionssparbrief
Nizzaklasse: 36

304 39 214

Nizzaklassen: 32, 33, 35

30 2009 052 219

Nizzaklassen: 1, 3, 6, 9, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 35, 39, 41, 42, 45

30 2012 038 338
@
Nizzaklassen: 25, 29, 30, 32, 33, 34

30 2012 063 722
RUPFEN
Nizzaklasse: 28

Quelle: DPMA