Oberlandesgericht Köln, 6 U 28/13 TAPPSY vs. PANDAS
Hoster lancieren Konkurrenzkampf um .ch-Domainnamen
BPatG: Die Wortmarke “myJobs” ist für die Klasse “Werbung” schutzfähig
markenrechtliches Sammelsurium
Der Freitagsfindling aus dem heutigen Markenblatt:

Registernummer: 302013007525
Nizzaklassen: 16, 21, 25
Quelle: DPMA
Beim häufig besprochenen Urteil des EuGH ging es um die Schutzfähigkeit der Positionsmarke eines Knopfes im Ohr von Stofftieren. Die Margarete Steiff GmbH begehrte das europaweite Monopol ihre Produkte mit einem solchen Knopf zu kennzeichnen.
Markenschutz für das Kennzeichen “Knopf im Ohr” besteht allerdings bereits seit 1904. Unter der Registernummer 78878 führt das Deutsche Patent- und Markenamt die entsprechende Wortmarke mit Schutz in der Klasse 28 (Spielzeug aus Filz und ähnlichem Material).
Quelle: DPMA
Über die schwierige Namensgebung für “Kryptowährungen” berichtet heise.de.
Niederlage für die Margarete Steiff GmbH vorm Europäischen Gerichtshof. In den Rechtssachen T-433/12 und T-434/12 entschied der EuGH jeweils gegen die klageführende Anmelderin der beiden Positionsmarken.
Das Gericht bestätigt, dass der deutsche Stofftierhersteller Steiff die Anbringung eines Knopfes oder eines Fähnchens mittels eines Knopfes am Ohr eines Stofftiers nicht als Gemeinschaftsmarke schützen lassen kann.
Dieser Anbringung fehlt die Unterscheidungskraft, da sie es als solche dem europäischen Durchschnittsverbraucher nicht erlaubt, die betriebliche Herkunft des Stofftiers zu erkennen.
Quelle: Pressemitteilung des EuGH
Was meinen die MarkenBlog Leser?