DPMA Newsletter

+++ Newsletter +++ für die Nutzer der Informationsdienste des DPMA

Ausgabe Juli 2013

Inhalt
+++ Patentnovellierungsgesetz endgültig verabschiedet – Bundesrat gibt grünes Licht für Verfahrensverbesserungen beim Deutschen Patent- und Markenamt +++
+++ Abschied vom “Geschmacksmustergesetz” – aus “Geschmacksmuster” wird “eingetragenes Design” +++
+++ Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke – neue Aufgaben für das DPMA +++
+++ DPMAdirekt Version 2.7 verfügbar +++
+++ Tipps und Tricks für die Recherche in den elektronischen Diensten +++
— Topografien in DPMAregister —
— DPMAregister – Markenrecherche —
+++ Neu bei TMview: Kroatien, Mexiko, Norwegen und Zypern +++
+++ European IPR Helpdesk – Get your ticket to innovation! +++
+++ Erfolgreiche Kooperation mit der Messe Frankfurt – Auszeichnung für die Initiative “Messe Frankfurt against Copying” +++
+++ PIZnet Veranstaltungshinweise +++
+++ Termine +++

Achtung “MPAgentur”!

Warnung vor Zahlungsaufforderungen der “MPAgentur”

(30.07.2013)

Ein Unternehmen mit dem Namen “MPAgentur” versendet neuerdings Schreiben mit ausgefülltem Überweisungsträger, in denen es die Empfänger auffordert, für den Eintrag von Marken oder Patenten in ein Register zu bezahlen. Auf den Schreiben ist das Logo des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) mit Bundesadler, stilisierter Flagge und Namenszug abgebildet.

Diese Schreiben stammen nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt und wurden auch nicht vom DPMA in Auftrag gegeben.

Für sich allein entfalten die Schreiben keine Rechtswirkungen. Sie haben keinerlei Einfluss auf die Eintragung von Schutzrechten in das amtliche Register des DPMA. Sollten Sie eine der beschriebenen Zahlungsaufforderungen erhalten, dann seien Sie bitte vorsichtig: Prüfen Sie das Schreiben genau und zahlen Sie Rechnungen nicht ungeprüft.

Quelle: DPMA

Ein Beispiel für ein solches Schreiben hat das Markenserviceblog veröffentlicht.

Özils neues Logo

W&V stellt das neue Logo des Fußballnationalkickers Mesut Özil vor. Im Markenregister findet sich das, von der 11Freunde Redaktion despektierlich als “Schweinenase” titulierte, Logo noch nicht.

Ob allerdings das bestehende, im Jahr 2012 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eingereichte, Logo wesentlich hübscher ist, mögen die MarkenBlog Leser beurteilen.


Markennummer: EM10721546
Nizzaklassen: 28, 35, 41
Inhaber: Özil Marketing GmbH

Quelle: HABM

Bye, Bye Geschmacksmuster

+++ Abschied vom “Geschmacksmustergesetz” – aus “Geschmacksmuster” wird “eingetragenes Design” +++

Der Entwurf eines “Gesetzes zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz” (BT-Drucksachen 17/13428, 17/14219, 17/14220) enthält zwei wesentliche Neuerungen im Geschmacksmusterrecht:

Zum einen wird der Begriff “Geschmacksmuster” in “eingetragenes Design” geändert. Das “Geschmacksmustergesetz” wird daher zukünftig “Designgesetz” heißen.
Zum anderen wird ein amtliches Nichtigkeitsverfahrens eingeführt. Bislang ist die Feststellung der Nichtigkeit eines Geschmacksmusters nur im Wege der Klage vor den Landgerichten möglich. Nunmehr soll die – neu zu schaffende – Designabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts über Anträge auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit entscheiden. Die Landgerichte sind für diese Entscheidung nur noch dann zuständig, wenn sich der Beklagte im Verletzungs- und Schadensersatzprozess im Wege der Widerklage auf die Nichtigkeit des eingetragenen Designs beruft.

Die Gesetzentwurf wird am 20. September 2013, d.h. erst nach der Sommerpause, im Bundesrat abschließend beraten. Sofern der Bundesrat keinen Einspruch einlegt, werden die Änderungen überwiegend am ersten Tag des dritten Monats nach der Verkündung in Kraft treten.

Quelle: Newsletter DPMA