Zum Wochenende ein paar Vorschläge für die neuen Visitenkarten.
Mein Favorit ist definitiv Know How Director!
markenrechtliches Sammelsurium
Zum Wochenende ein paar Vorschläge für die neuen Visitenkarten.
Mein Favorit ist definitiv Know How Director!
Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht
395 39 263
H 15
Nizzaklassen: 05, 29, 30
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte
398 53 110
Nizzaklassen: 19, 35, 36, 37
Verfall (§ 49 MarkenG)
300 30 250
Weihrauch H 15
Nizzaklassen: 05, 29, 30
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte
300 30 362
Hecht H 15
Nizzaklassen: 05, 29, 30
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte
303 43 366
GUFI
Nizzaklassen: 05, 29, 30
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte
304 54 834
Petro Safe
Nizzaklassen: 01, 02, 03, 04, 05
Verfall (§ 49 MarkenG)
304 63 404
BLUE ENERGY
Nizzaklassen: 03, 05, 30
Verfall (§ 49 MarkenG)
Quelle: DPMA
Lecker – saure Zuckerwatte!
Registernummer: 30428693
Gruselige Rechtschreibung!
Registernummer: 30422928
Kleines Wortspiel aus dem österreichischen Markenregister!
HELLO WIEN! HALLOWIEN
AT06819
Rechtsstand Zurückgezogen / Zurückgenommen
Quellen: DPMA, Patentamt AT
Internationale Registrierung 425275
Nizzaklasse 16, 28
Vertragsstaaten AT, BX, DE, ES, IT, MC, PT
Quelle: WIPO
Über einen möglichen Verkauf der Marke Bi-Fi berichtet Spiegel Online.
Die Marke kam erstmals im Jahr 1968 in Benelux zur Anmeldung. Auf Basis dieser Marke erfolgt über eine Internationale Registrierung (Registernummer 351862) die Schutzerstreckung auch auf Deutschland.
Im Markenregister des DPMA wird eine “Bi-Fi” Marke erstmals 1980 angemeldet.
Registernummer: 1019408
Status: Gelöscht
Damaliger Markenanmelder war die Union Deutsche Lebensmittelwerke GmbH.
Quelle: DPMA, WIPO
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 1147 vom 29.10.2013:
Das Sacher
Frauenblick
Der Rücktritt
Die Akte Weihnachtsmann
Quelle: Titelschutzanzeiger