Was meinen die MarkenBlog Leser zur gestern berichteten BPatG Entscheidung?

markenrechtliches Sammelsurium
In der Beschwerdesache (AZ 27 W (pat) 546/13) betreffend die Markenanmeldung 30 2012 047 547.7 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts die Zurückweisung der Markenanmeldung durch das DPMA bestätigt und die Beschwerde der Markenanmelderin zurückgewiesen.

Aktenzeichen 3020120475477
Im Verfahren vor dem DPMA war auch eine Stellungnahme der FC Bayern München AG berücksichtigt worden.
Diese ist der Eintragung der angemeldeten Marke mit dem Hinweis entgegen-getreten, dass es sich um eine bösgläubig vorgenommene Anmeldung handle. Das angemeldete Zeichen sei mit der Marke DE 302 31 006 der FC BAYERN MÜNCHEN AG wegen der Gestaltung des Innenrings in der von FC BAYERN MÜNCHEN AG verwendeten Farben und des „Austausches” der Bezeichnungen „München” und „Bayern“ verwechslungsfähig. In diesem Zusammenhang hat die FC BAYERN MÜNCHEN AG auf Urteil des Landgerichts München I vom 19. Juli 2012 Az: 33 O 11163/12 verwiesen, in dem die Anmelderin zum Unterlassen der Benutzung ihrer Marke
und der Einwilligung in die Löschung verurteilt worden ist.
via Class 46
Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.
Markenanmeldungen vom Montag, 13.05.2013. An diesem Tag wurden insgesamt 135 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
302013003207

Nizzaklassen: 16, 39, 43
302013003209

Nizzaklassen: 16, 39, 43
302013003210

Nizzaklassen: 16, 39, 43
302013003212

Nizzaklassen: 16, 39, 43
Quelle: DPMA
Aus dem heutigen Markenblatt des DPMA:

Registernummer: 302014000064
Nizzaklassen: 16, 35, 41
Quelle: DPMA