Die passende Markenrecherche für Ihre Markenanmeldung

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Ob Deutschland oder Europäische Gemeinschaftsmarke –

Wir haben die richtigen Recherchen für Ihre Markenanmeldung!


 

Maßgeschneiderte Recherchen für Markenanmelder, Kanzleien und Agenturen

Markenähnlichkeitsrecherche Deutscher Schutzbereich

Markenrecherche D+EU+IR Ähnlichkeit ab 249.- EUR inkl. MwSt.

  • erweiterte Recherche nach identischen und ähnlichen Marken im deutschen Markenregister (DPMA) und den Datenbanken der Europäischen Gemeinschaftsmarken (HABM) und Internationalen Registrierungen (WIPO)
  • alle Treffer mit komplettem Registerauszug inkl. Grafiken, soweit veröffentlicht
  • Auflistung aller Suchschritte
  • inkl. fünf Nizzaklassen

 

Markenrecherche EU28 Ähnlichkeit ab 999.- EUR inkl. MwSt.

  • erweiterte Recherche nach ähnlichen Marken in den nationalen Registern aller 28 Mitgliedsstaaten (Benelux, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Italien, Großbritannien, Spanien, Schweden, Finnland, Irland, Österreich, Ungarn, Polen, Tschechien, Lettland, Litauen, Estland, Portugal, Slowakei, Slowenien, Bulgarien, Rumänien, Malta, Zypern, Griechenland,) und den Datenbanken der Europäischen Gemeinschaftsmarken und Internationalen Registrierungen
  • alle wortidentischen Treffer mit komplettem Registerauszug
  • ähnliche Marken in Listenform
  • Auflistung aller Suchschritte

 

BPatG: Ersichtliche Bösgläubigkeit

In der Beschwerdesache (AZ 27 W (pat) 546/13) betreffend die Markenanmeldung 30 2012 047 547.7 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts die Zurückweisung der Markenanmeldung durch das DPMA bestätigt und die Beschwerde der Markenanmelderin zurückgewiesen.


Aktenzeichen 3020120475477

Im Verfahren vor dem DPMA war auch eine Stellungnahme der FC Bayern München AG berücksichtigt worden.

Diese ist der Eintragung der angemeldeten Marke mit dem Hinweis entgegen-getreten, dass es sich um eine bösgläubig vorgenommene Anmeldung handle. Das angemeldete Zeichen sei mit der Marke DE 302 31 006 der FC BAYERN MÜNCHEN AG wegen der Gestaltung des Innenrings in der von FC BAYERN MÜNCHEN AG verwendeten Farben und des „Austausches” der Bezeichnungen „München” und „Bayern“ verwechslungsfähig. In diesem Zusammenhang hat die FC BAYERN MÜNCHEN AG auf Urteil des Landgerichts München I vom 19. Juli 2012 Az: 33 O 11163/12 verwiesen, in dem die Anmelderin zum Unterlassen der Benutzung ihrer Marke

und der Einwilligung in die Löschung verurteilt worden ist.

via Class 46