Statement zum aktuellen Stand über die Auseinandersetzung um die Verwendung des Bundesadlers in Logo-Form

Die real,- SB-Warenhaus GmbH hat beim Deutschen Marken- und Patentamt in München sowie beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt OAMI in Alicante Antrag auf Löschung der deutschen, bzw. EU- DFB-Marke in Zusammenhang mit dem dabei verwendeten Bundesadler gestellt.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit über eine Marketingaktion sowie über so genannte Merchandiseartikel, die real,- im Frühjahr im Vorlauf der Fußball-Weltmeisterschaft im Sortiment geführt hat und die als Symbol den Bundesadler trugen. Hierdurch sah der DFB seine Markenrechte verletzt.

real,- vertritt jedoch die Rechtsauffassung, dass Hoheitssymbole der Bundesrepublik Deutschland, und im konkreten Fall das Symbol des Bundesadlers, nicht alleine zu Gunsten des DFB für dessen Geschäfte monopolisiert werden dürfen. Dieser Vorgang wird derzeit vor dem Münchener Landgericht verhandelt.

real,- strebt mit den aktuellen Gerichtsverfahren eine Grundsatzentscheidung sowie Rechtssicherheit für zukünftige Marketingaktionen sowie den Verkauf von Merchandiseprodukten an. Die traditionell guten und engen Geschäftsbeziehungen zum Deutschen Fußball Bund sieht das Unternehmen durch die Einreichung des Löschungsvorgangs beim Deutschen Marken- und Patentamt nicht infrage gestellt.

Darüber hinaus bitten wir um Verständnis, dass wir uns zu weiteren Details erst nach der Entscheidung des Münchener Landgerichts Anfang August äußern werden.

Quelle: Pressemitteilung real,- Group Holding GmbH

Den Bundesadler gibt es nicht!

Wohl aber “die Bundesadler”, denn bei der Gestaltung des Wappenvogels hat man diverse Freiheiten.

Unterschiedlich gestaltete Adler

Die “Bekanntmachung des Bundespräsidenten betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler” vom 20. Januar 1950 übernahm fast wörtlich den Text der Bekanntmachung Friedrich Eberts vom 11. November 1919 sowie die Gestaltung des Adlers aus der Weimarer Republik. Der künstlerischen Ausgestaltung des Adlers ist somit breiter Spielraum gegeben worden, denn zum Aussehen des Wappentieres ist lediglich festgelegt, dass es einköpfig ist, das Haupt nach seinem rechten Flügel hin wendet, keine Krone auf dem Haupt hat und im Schilde schwebt.

So führen beispielsweise Bundespräsident, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht und Deutscher Bundestag unterschiedlich gestaltete Adler. Auf Münzen und selbst auf den Nationaltrikots deutscher Sportverbände sind unterschiedlich gestaltete Adler zu sehen.

Quelle: Bundestag

Zurückgewiesene Adler Marken

Vom DPMA unter Hinweis auf § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG zurückgewiesene Markenanmeldungen in der Bildklasse “03.07.02 Heraldische Adler”.


Aktenzeichen 30411097.3

03.08.2004 Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)
„Nachahmung des Bundessiegels”


Aktenzeichen 30520902.7

11.11.2005 Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)
„’German Soccer Cup’ = engl. ‘Deutscher Fußballcup’, Jahreszahl 2006 sowie Abbildungen der deutschen Bundesflagge und des Bundesadlers sind Hinweise auf das sportliche Ereignis (Fußball-Weltmeisterschaft); Hinweis auf Inhalt und Zeitpunkt des sportlichen Ereignisses (kein Betriebskennzeichen); Nachahmung des Bundesadlers = Hoheitszeichen”


Aktenzeichen 30779932.8

11.09.2008 Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)
„Wappen als Bildbestandteil, zudem fehlende UK + bestehendes FHB”


Aktenzeichen 302009063370.3

24.02.2011 Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)
„Die angemeldete Wort-, Bildmarke enthält ohne weiteres erkennbar neben ihren Wortbestandteilen u.a. die Abbildung bzw. Nachahmung des Bundesadlers als offizielles Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland; es könnte fälschlicherweise der Eindruck eines Hoheitszeichnens vermittelt werden.”


Aktenzeichen 3020100689528

08.12.2011 Zurückweisung durch Erinnerungsprüferbeschluss
Begründung: Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)”


Aktenzeichen 3020110465878

06.03.2012 Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)”


Aktenzeichen 3020120583369

27.06.2014 Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2), Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6), Sonstige formelle Mängel (§ 32 Abs. 3)”


Aktenzeichen 3020130216121

25.11.2013 Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2), Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)”


Aktenzeichen 3020130584562

23.06.2014 Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)”

Quelle: DPMA

Zurückgewiesene Adler Marken

Vom DPMA unter Hinweis auf § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG zurückgewiesene Markenanmeldungen in der Bildklasse “03.07.01 Adler, Falken, Geier, Kondore”.


Aktenzeichen 30124424.3

02.11.2006 Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)


Aktenzeichen 30465498.1

11.01.2007 Zurückweisung durch Erinnerungsprüferbeschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„enthält die Wiedergabe der Farben der Nationalflagge Deutschlands und des Bundesadlers. Die Flagge besteht aus drei gleichbreiten Querbalken, die von oben nach unten die Farben schwarz, rot, gold (gelb) besitzen. Die deutsche Flagge sowie der Bundesadler dürfen als Hoheitszeichen nicht unbefugt benutzt werden.”


Aktenzeichen 30605704.2

03.05.2007 Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)
„Marke enthält als Bestandteil die Nachahmung eines staatlichen Hoheitszeichens, nämlich des Bundesadlers”


Aktenzeichen 30770215.4

30.10.2008 Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„Hoheitszeichen als Bildbestandteil und Schriftzug mit Hinweis auf die geografische Herkunft der Offerte”


Aktenzeichen 302009003192.4

01.07.2010 Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)


Aktenzeichen 302010022764.8

07.10.2010 Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)
„enthält Bestandteil des Wappens des Bundeslandes Sachsen-Anhalt undder Wappen des Salzlandkreis sowie der Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Weißenfels”


Aktenzeichen 302010056241.2

06.10.2011 Zurückweisung durch Erinnerungsprüferbeschluss
Begründung: Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6)

Quelle: DPMA

Der Adler soll weg – Löschungsanträge gegen DFB Marken

Die Huffington Post berichtet über den Markenstreit zwischen Deutschem Fußball-Bund und der real.- SB Warenhaus GmbH.

In Folge der Auseinandersetzung ist gegen die DFB Marken mit “Adler” ein Löschungsantrag wegen absoluter Schutzhindernisse gestellt worden. Für die EU-Marke ist der Löschungsantrag auch bereits veröffentlicht worden.
Betroffen wären folgende Marken:


EM01020338


DE30427399


DE302012058725

Die Eintragung hoheitlicher Zeichen ist an die Befugnis geknüpft die hoheitlichen Zeichen zu führen. Hier ist der DFB also in der Beweispflicht. Im Rahmen des Löschungsantrages wird auf einen vergleichbaren Fall beim Deutschen Schwimm-Verband verwiesen.

Unabhängig vom Ausgang des Löschungsverfahrens muss man die Hoffnung auf günstigere Trikots erst mal auf Eis legen. Das Löschungsverfahren wird sich über Jahre hinziehen und bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens bleiben die Marken rechtskräftig.