BGH: Geschäftsführerhaftung

Das Markenserviceblog zum BGH Urteil  (Urt. v. 18.06.2014 – Az.: I ZR 242/12) zur  persönlichen Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft.

Fazit: Auch wenn der BGH die persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft scheinbar nur in den Grenzen geregelt hat, kommt dies faktisch einen weitgehenden Enthaftung des Geschäftsführers gleich, da der Gläubiger im Prozess wohl die Beweislast für die zuvor genannten Fälle in denen der Geschäftsführer haften soll, trägt. Es dürfte für den Gläubiger außerordentlich schwierig sein, mit bloßem außenstehendem Wissen mehr als eine Vermutung zu äußern, dass der Geschäftsführer aufgrund seines vorherigen Tuns oder Wissens von dem wettbewerbsrelevanten Vorgang doch haften müsse. Es dürfte spannend bleiben, wie die Instanzenrechtsprechung zukünftig eventuell eine gewisse Beweislastumkehr zu Ungunsten des Geschäftsführers einführt, wenn der Gläubiger einen schlüssigen Anscheinsbeweis liefert. Gegen den Geschäftsführer bei einem einstweiligen Verfügungsverfahren ohne mündliche Verhandlung zukünftig einen Titel zu erwirken, dürfte jedenfalls außerordentlich schwierig werden, da die Organstellung offenbar nicht mehr ausreicht.

Eine analoge Anwendung des BGH-Urteils in Markensachen dürfte zudem nahe liegen.
Sofern es sich nicht um die Unternehmenshauptmarken handelt, werden die Geschäftsführer zukünftig versuchen, sich der persönlichen Haftung dadurch zu entledigen, dass die Verantwortung auf das Marketing oder die Markenabteilung geschoben wird.

Adler Marken reloaded

Ich habe so ein wenig den Eindruck, als wenn da noch so diverse diskussionsfähige, “hoheitliche” Adler Marken im Register schlummern.

Hier eine kleine Auswahl eingetragener Marken:

Registernummer: 30533217

Registernummer: 30629033

Registernummer: 1044666

Registernummer: 1110441

Registernummer: 1182608

Registernummer: 2030886

Registernummer: 30357947

Registernummer: 39829759

Quelle: DPMA

Der Rechtsmarkt für Markenanmeldungen in Deutschland

Haben Sie es auch vermisst, das jährliche Ranking der Top-Kanzleien im Bereich Markenanmeldung? In den letzten Jahren hatte jeweils die Zeitschrift Markenartikel in Kooperation mit dem Schutzmarkendienst die Zahlen ermittelt und veröffentlicht (2010 und 2011)

Für das Jahr 2012 wurden jedoch keine Zahlen veröffentlicht. Diese Lücke möchten wir jetzt, zugegeben mit einer gewissen Verspätung, schließen. Auf Basis der Ranglisten von 2010 und 2011 haben wir für die gelisteten Kanzleien die Werte für 2012 recherchiert.

Zum Ranking der Top 50 (pdf)

Anmeldezahlen / Gesamtmarkt

2012 war ein schwieriges Jahr für den deutschen Markenanmeldemarkt. Einerseits litten die nationalen Anmeldungen unter der immer stärkeren Bedeutung und den wachsenden Anmeldezahlen der Europäischen Gemeinschaftsmarke. Andererseits spürten die Unternehmen auch 2012 die Auswirkungen der europaweiten Banken- und Finanzkrise. So verzeichnete der Gesamtmarkt mit 59 849 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt im Jahr 2012 einen Rückgang um über 6% im Vergleich zum Jahr 2011.


Quelle: DPMA Jahresbericht 2012

Gegen diesen Trend konnten jedoch die führenden Kanzleien des Rankings ihre Anmeldezahlen steigern.

Eintragungsrate

Neben den absoluten Anmeldezahlen ist aber auch die Anzahl der tatsächlich zur Markeneintragung gelangten Marken ein relevanter Faktor, kann man doch eine hohe Eintragungsquote einerseits als Beleg für eine sorgfältige und sachverständige Arbeit und andererseits als Ausdruck guter Beratung im Vorfeld der Markenanmeldung verstehen. Die 50 topplatzierten Kanzleien erreichen im Schnitt für den Untersuchungszeitraum 2012 eine Eintragungsquote von 83,8%.

Anmerkungen: Die Auswahl der Kanzleien erfolgte auf Basis des Anwaltsrankings der Zeitschrift Markenartikel für die Jahre 2010 und 2011. Wenn wir Ihre Kanzlei fälschlicherweise nicht berücksichtigt haben, so bitten wir um eine entsprechende Mitteilung. Wir werden das Ranking dann umgehend korrigieren.
Die Recherche der Zahlen wurde von Researcher24 durchgeführt. Als Datengrundlage diente die Polymark Datenbank. Die Zahlen wurden im Juni 2014 nach dem Anmeldedatum ermittelt. Aufgrund von Vertreterwechseln können Daten abweichen. Kanzleien mit mehreren Standorten wurden zusammengefasst. Bei Umfirmierungen wurden die Anmeldezahlen soweit möglich zur aktuellen Kanzlei zusammengefasst.
Die Eintragungsquote beantwortet die Frage, wie viel Prozent der im Jahr 2012 angemeldeten Marken bis zum Recherchezeitpunkt eingetragen wurden. Durch lange Verfahrensdauern kann sich diese Quote noch geringfügig verändern.