Weil die Fledermaus dieser Tage ein Markenthema war, mal ein kleines Quiz.
Na, wer kennt diesen kleinen Flattermann?
Markennummer 04669255
vielleicht eher so?
Markennummer EM05314951
markenrechtliches Sammelsurium
Weil die Fledermaus dieser Tage ein Markenthema war, mal ein kleines Quiz.
Na, wer kennt diesen kleinen Flattermann?
Markennummer 04669255
vielleicht eher so?
Markennummer EM05314951
Markenstreit in Spanien – Pepsi stört sich an der mallorquinischen Cola “PEP”.
Die grafische Darstellung dieses Würfels enthält keine technische Lösung, die seinem Schutz als Marke entgegenstünde
Auf Antrag von Seven Towns, einer britischen Gesellschaft, die u.a. die Rechte des geistigen Eigentums am „Rubik‘s Cube“ verwaltet, hat das
Markenamt der Union (HABM) im Jahr 1999 die Form dieses Würfels als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke für „dreidimensionale Geduldsspiele“ eingetragen.
Im Jahr 2006 beantragte Simba Toys, ein deutscher Spielzeughersteller, beim HABM die Nichtigerklärung der dreidimensionalen Marke u.a. mit der Begründung, dass diese eine in der Drehbarkeit bestehende technische Lösung enthalte und eine solche Lösung nur durch ein Patent
und nicht als Marke geschützt werden könne. Das HABM wies den Antrag zurück, woraufhin Simba Toys beim Gericht Klage erhob und die Aufhebung der Entscheidung des HABM beantragte.Mit seinem heutigen Urteil weist das Gericht die Klage von Simba Toys ab.
Es stellt erstens fest, dass die wesentlichen Eigenschaften der angefochtenen Marke zum einen der Würfel als solcher und zum anderen die auf jeder Würfelseite erkennbare Gitterstruktur sind.
Aus den dicken schwarzen Linien, die Teil dieser Struktur sind und durch die bei den drei Darstellungen des Würfels die Flächeninhalte in Quadrate unterteilt werden, ergibt sich kein Hinweis darauf, dass die Einzelteile des Würfels drehbar sind, so dass sie keine technische
Funktion erfüllen.Die Drehbarkeit der vertikalen und horizontalen Ebenen des Rubik‘s Cube ergibt sich nämlich weder aus den schwarzen Linien noch aus der Gitterstruktur, sondern aus einem Mechanismus im Würfelinneren, der auf den grafischen Darstellungen nicht sichtbar ist. Folglich kann die
Eintragung der Form des Rubik’s Cube als Gemeinschaftsmarke nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass sie eine technische Funktion enthalte.Zweitens führt das Gericht aus, dass es die fragliche Marke ihrem Inhaber nicht erlaubt, Dritte vom Vertrieb jeglicher Art von drehbaren dreidimensionalen Geduldsspielen auszuschließen. Das Vertriebsmonopol des Inhabers beschränkt sich auf dreidimensionale
Geduldsspiele in Form eines Würfels, auf dessen Flächen eine Gitterstruktur aufgebracht sei.Drittens unterscheidet sich nach Auffassung des Gerichts die würfelartige Gitterstruktur der fraglichen Marke erheblich von den Darstellungen anderer auf dem Markt erhältlicher dreidimensionaler
Geduldsspiele. Diese Struktur verfügt also über eine Unterscheidungskraft, die es dem Verbraucher ermöglicht, den Hersteller der Ware, für die die Marke eingetragen ist, zu erkennen.
Quelle: Pressemitteilung EuG
Markennummer 00162784
Typ 3-D
Nizzaklasse 28
Urteil des EuG in der Rechtssache T-450/09 zur Löschung der Marke.
Diese Entscheidung sollte dann wohl auch für die folgende, mit Löschungsantrag behaftete 3-D Marke relevant sein.
Markennummer 05696232
Quelle: HABM
Frage ich mich angesichts der Markenanmeldung des VALENCIA CLUB DE FUTBOL.
Mit der bisherigen Version sind die Spanier doch ganz gut gefahren und das sogar ohne Stress mit Batman.
Markennummer 00600783
Quelle: HABM
Die 11Freunde berichten – juristisch nicht immer ganz korrekt – über einen Markenstreit zwischen dem Comicunternehmen DC Comics und dem Fußballclub Valencia.
Am 21.12.2012 hatte der Fußballclub die nachfolgende Bildmarke beim Harmonisierungsamt in Alicante angemeldet.
Das HABM führt die Marke unter der Nummer 011447265.
DC Comics legte gegen die Eintragung der Marke Widerspruch ein und begründet diesen mit bestehender Verwechslungsgefahr mit folgenden prioritätsälteren Marken.
Markennummer 04458758
und
Markennummer 1236957
Was meinen die Markenblog Leser?