Markenrevivial: FRANKFURT GALAXY

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die neue Frankfurt Galaxy. Unter dem Namen FRANKFURT GALAXY spielt von 1991 bis 2007 ein Profiteam der World League of American Football, dem europäischen Ableger der National Football League NFL.

Im Markenregister des DPMA findet sich unter der Registernummer 302014020845 die Wortmarke FRANKFURT GALAXY mit Priorität vom 16.01.2014.

Die Marke genießt Schutz in den Klassen 16, 25, 35, 41. Eine Europäische Gemeinschaftsmarke mit identischem Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen wurde im August 2014 angemeldet.

Die Wort-/Bildmarkenanmeldung


Aktenzeichen 3020140574349

wurde im Februar 2015 zurückgenommen.

BPatG: Wort-/Bildmarke “BAYERN EVENT” bleibt der Schutz versagt

Unter dem Aktenzeichen 27 W (pat) 42/14 hatte sich der 27. Senat des Bundespatentgerichts mit der Beschwerde gegen den Zurückweisungsbeschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes zu befassen.

Das DPMA hatte der Wort-/Bildmarke


Aktenzeichen 30 2013 017 723.1

die Eintragung verweigert. Die Marke wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass das Zeichen böswillig angemeldet worden sei. Die gegen diesen Beschluss ergangene Beschwerde wurde jetzt vom Bundespatentgericht zurückgewiesen.

Pirelli: Zuschlag geht an chinesisches Unternehmen

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über den Verkauf des italienischen Reifenherstellers Pirelli nach China.

Im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes stammt die älteste Pirelli Marke von 1954.

Unter der Registernummer 611461 genießt die Marke Schutz in den Nizzaklassen 07, 09, 10, 12, 16, 17, 18, 24, 25.

Quelle: DPMA

Start der E-Akte für Marken im Deutschen Patent- und Markenamt

Ab sofort werden beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auch Marken von der Anmeldung bis zur Publikation durchgehend elektronisch bearbeitet. Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA, nahm heute im Beisein von Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, und von Heiko Meyer, Deutschlandchef von Hewlett-Packard (HP), das neue System in Betrieb. Im Rahmen der eGovernment-Initiative der Bundesregierung stellt das DPMA damit ein weiteres Schutzrecht auf die E-Akte um. Die Verfahren für die Schutzrechte Patente und Gebrauchsmuster werden bereits seit 1. Juni 2011 komplett elektronisch bearbeitet (siehe Pressemitteilung vom 1. Juni 2011).

“Verwaltung und moderne Informationstechnik klingt für viele nach wie vor wie ein Widerspruch. Umso mehr freue ich mich, dass wir mit dem heutigen Startschuss wieder einen großen Schritt auf dem Weg in das digitale Zeitalter in der Bundesverwaltung gehen.”, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Kelber. “Wir sind stolz, dass das DPMA mit der komplett elektronischen Bearbeitung des wirtschaftlich so bedeutsamen Schutzrechts Marke seine bundesweite Vorreiterrolle im eGoverment ausbauen kann.”

Nationale und internationale Marken werden in München und Jena ab sofort medienbruchfrei von der Anmeldung bis zur Publikation bearbeitet. Damit sind auch die Voraussetzungen für die elektronische Aktenabgabe an die Gerichte gegeben. Für die internationale Registrierung von Marken bereitet die elektronische Schutzrechtsakte zudem den Weg für einen vollständigen digitalen Datenaustausch mit der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Die Akteneinsicht online für Marken ist ab 2016 geplant.

“Mit der neuen vollelektronischen Schutzrechtsbearbeitung im Markenbereich stärkt das DPMA seine Wettbewerbsfähigkeit als moderner Dienstleister.” sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA. “Als Behörde, die tagtäglich weltweite Innovationen prüft, ist es für uns “ein Muss”, selbst fortschrittlich zu sein. Damit behaupten wir unsere starke Stellung im Kreis der weltgrößten Ämter für gewerbliche Schutzrechte. Unser Ziel ist es, unseren Kundinnen und Kunden einfache und komfortable Wege anzubieten, um ihre Innovationen zu schützen. Mit vollelektronischen Verfahren, wie der bereits Ende 2013 eingeführten elektronischen Markenanmeldung ohne Signatur und der heute gestarteten E-Akte, erfüllen wir berechtigte Erwartungen unserer Nutzerkreise.”

Der Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte im Markenbereich gingen intensive Vorarbeiten des Amtes in technischer und organisatorisch-personeller Hinsicht voraus. Bei der Realisierung des neuen Systems konnte auf dem im Jahr 2006 implementierten Datenverarbeitungssystem aufgesetzt werden. Gemeinsam mit dem externen Realisierer Hewlett Packard (HP) wurde das komplexe, elektronische System für das Schutzrecht Marke konzipiert, erprobt und heute in Betrieb genommen. Auch für das Schutzrecht “Design” ist die E-Akte bereits in Planung.

Quelle: Pressemitteilung DPMA