MontagsMarken 19. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 05.05.2014. An diesem Tag wurden insgesamt 223 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302014045963

Nizzaklassen: 05, 30

302014046171

Nizzaklasse: 35, 43, 44

302014046173

Nizzaklassen: 09, 16, 25, 28, 38, 41

302014028757

Nizzaklassen: 09, 41, 42

Quelle: DPMA

BGH: PINAR

I ZR 114/13

MarkenG § 26 Abs. 3 Satz 1

a) Bei der Prüfung der rechtserhaltenden Benutzung in einer von der Eintragung der Marke abweichenden Form im Sinne von § 26 Abs. 3 MarkenG können ausnahmsweise die für die Beurteilung einer Ver-wechslungsgefahr entwickelten Grundsätze zu einer gespaltenen Verkehrsauffassung herangezogen werden. Dies ist gerechtfertigt, wenn feststellbar ist, dass der Gebrauch des Kennzeichens gegenüber einem objektiv abgrenzbaren Verkehrskreis erfolgt, wie dies bei einem bestimmten Sprachkreis der Fall ist.

b) Wird die eingetragene Marke mit einem Zusatz verbunden, der in der türkischen Sprache das vertriebene Produkt beschreibt (hier: Sosis), ist von einer rechtserhaltenden Nutzung durch das zusammengesetzte Kennzeichen (hier: Pinar Sosis) auszugehen, wenn die Produkte in Deutschland weit überwiegend in türkischen Lebensmittelgeschäften an der türkischen Sprache mächtige Kunden vertrieben werden.

BGH, Urteil vom 17. November 2014 – I ZR 114/13 – OLG Köln
LG Köln

Quelle: BGH