MontagsMarken 45. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 03.11.2014. An diesem Tag wurden insgesamt 248 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302014064533

Nizzaklassen: 21, 25, 35

302014065980

Nizzaklassen: 12, 35, 39

302014066002

Nizzaklasse: 41
Zurückgezogen / Zurückgenommen

302014065985

Nizzaklassem: 29, 30, 43

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

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Markenrecht – OLG Düsseldorf – Lizenzschaden idR zwischen 1 und 3 Prozent des Verkaufspreises (I 20 U 92/14)

Bitte etwas MehrCurry, Freddy

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Markenrecht: Markenrechtlicher Schutz einer Einzelhandelsmarke

Tipps zur Markenrecherche

Auf seinem Kanzleiblog gibt Rechtsanwalt Niklas Plutte unter dem Titel “Markenrecherche – Alles Wichtige & Tipps im Überblick” einen gelungenen Überblick über das Thema und argumentiert treffend für die Notwendigkeit einer professionellen Markenrecherche.

Muss man vor Markenanmeldungen eine Markenrecherche durchführen? Reicht es, bei Google & im DPMA Register nach identischen Marken zu suchen? Was bringt eine Markenrecherche nach Eintragung der eigenen Marke? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

DIE MANNSCHAFT – jetzt hat es der DFB auch gemerkt!

Gemerkt, dass man eine Marke auch so anmelden sollte, wie sie benutzt wird. Schon bei der Vorstellung der neuen Marke im Juni war dieser Fehler in der Markenstrategie offensichtlich. Jetzt hat der DFB korrigiert und mit Priorität vom 23.10.2015 die folgenden Markenanmeldungen eingereicht.


Aktenzeichen 3020150572721
Nizzaklasse 03, 05, 08, 09, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 41, 43, 44
Inhaber Deutscher Fußball-Bund (DFB) e.V


Aktenzeichen 3020150572748
Nizzaklasse 03, 05, 08, 09, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 41, 43, 44
Inhaber Deutscher Fußball-Bund (DFB) e.V

Quelle: DPMA

Konvergenzprojekt “Unterscheidungskraft – Wort-/Bildmarken mit beschreibenden/nicht unterscheidungskräftigen Wörtern”

Im Rahmen des vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) initiierten Konvergenzprogramms soll die Amtspraxis der europäischen Markenämter weiter angeglichen werden. Dazu werden in verschiedenen Projekten Grundsätze für eine gemeinsame Praxis entwickelt.

Eines dieser Projekte betrifft die Unterscheidungskraft von Wort-/Bildmarken mit beschreibenden/nicht unterscheidungskräftigen Wörtern, also die Frage, wann eine Wort-/Bildmarke, deren Wortbestandteile schutzunfähig sind, aufgrund der bildlichen Ausgestaltung das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft erreicht.

Das Projekt ist von großer praktischer Relevanz, weil viele Marken als Wort-/Bildmarken angemeldet werden. Das Projekt wurde initiiert, weil die Praxis der einzelnen europäischen Markenämter und des HABM sehr unterschiedlich war.

Das DPMA, das als Mitglied der Projektarbeitsgruppe an der Erarbeitung der Grundsätze für eine gemeinsame Praxis unmittelbar mitgewirkt hat, begrüßt die Ergebnisse des Projekts ausdrücklich und richtet seine Prüfungspraxis daran aus.

Ausführliche Informationen und Beispiele sind in der pdf- Datei (1,74 MB) Gemeinsame Mitteilung zur Gemeinsamen Praxis zur Unterscheidungskraft – Wort-/Bildmarken mit beschreibenden/nicht unterscheidungskräftigen Wörtern zusammengefasst.

Quelle: DPMA