Spiegel Online berichtet über die Namensgleichheit der neuen Google Holding mit einer BMW Tochterfirma.
Das ist wirklich das Letzte!
Siegreicher Troll
Vor dem Bundespatentgericht (AZ 26 W (pat) 548/14) konnte sich der Markenanmelder der Wortmarke “Troll” im Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung seiner Markenanmeldung durchsetzen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Marke wegen fehlender Unterscheidungskraft und Freihaltebedürftigkeit gemäß § 37 Abs. 1, § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG teilweise zurückgewiesen, nämlich für Waren der Nizzaklassen 32 und 33.
Zur Begründung hat die Markenstelle ausgeführt, als „Trollschoppen“, eine Mischung aus Weißwein und Sekt, werde in der Pfalz der letzte gemeinsam getrunkene Schoppen, bevor man nach Hause gehe bzw. sich „trolle“, bezeichnet. Als wichtiges Wahrzeichen der Pfälzer verkörpere er Gastfreundschaft, Geselligkeit und den großen Durst und sei in vielen Bereichen Deutschlands bekannt. Die an-gesprochenen Verkehrskreise würden dem Wortzeichen „Troll“, das eine bei Bestellungen übliche Verkürzung des „Trollschoppen“ darstelle, lediglich einen unmittelbar beschreibenden Hinweis entnehmen, dass es sich bei den versagten Waren um Mischgetränke handele.
Das Bundespatentgericht setzte sich ausgiebig mit der Bedeutung und Herkunft des Trolls auseinander und kippte im Zuge dieser Untersuchung den Beschluss des DPMA und führte abschließend aus:
“Dem Anmeldezeichen kann die erforderliche Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht abgesprochen werden.”
Quelle: Bundespatentgericht
Alicante News
Die aktuelle Ausgabe der Alicante News ist erschienen und auf der Webseite des Harmonisierungsamtes abrufbar.
Markenwertstudie Fußballer
Der Soccer Star Check – das Markenwert-Ranking von deutschen Fußballspielern
Eine Studie von Jung von Matt
MontagsMarken 32. KW
Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.
Markenanmeldungen vom Montag, 04.08.2014. An diesem Tag wurden insgesamt 185 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
302014005448
Nizzaklassen: 30, 32, 33
302014036142
Nizzaklassen: 03, 08, 16, 21, 25, 40
302014036147
Nizzaklasse: 44
302014054868
Nizzaklassen: 09, 16, 35, 38, 39, 41, 43
Quelle: DPMA