Die Antwort gibt PA Rolf Claessen auf seinem Youtube Kanal.
Bundeswasserflöhe
Markenanmeldung der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau vom 03.11.2015:

Aktenzeichen 3020150587095
Nizzaklassen: 41, 43
Quelle: DPMA
Die Geheimnisse des Namemakings
Von den Schwierigkeiten einen neuen Namen zu finden, berichtet W&V.
Kann man eine App patentieren lassen?
Antworten auf diese Frage gibt es aktuell bei Legal-Patent.com
Apps sind mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unseres alltäglichen Lebens. Doch wie sieht eigentlich die Rechtslage für Entwickler aus? Kann man eine App in Deutschland und Europa patentieren lassen? Und wenn ja, mit welchen Kosten muss der Entwickler rechnen?
Apps, also Anwendungsprogramme für Smartphones und Tablets, sind mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unseres Alltags. Allein für die bekanntesten mobilen Betriebssysteme iOS und Android sind derzeit insgesamt über drei Millionen Apps verfügbar. Für nahezu jede Lebenslage existiert eine passende Applikation. Kein Wunder, dass die Entwickler neuer, kreativer Apps großes Interesse daran haben, ihre Innovation mit einer Patentanmeldung vor Nachahmern zu schützen. Doch wie sieht eigentlich die Rechtslage dazu aus? In diesem Beitrag befassen wir uns mit der „Patentierbarkeit“ von Apps in Deutschland und Europa.
MontagsMarken 47. KW
Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.
Markenanmeldungen vom Montag, 17.11.2014. An diesem Tag wurden insgesamt 176 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
302014067175

Nizzaklassen: 12, 39
302014067181

Nizzaklasse: 43
302014008097

Nizzaklassen: 09, 38, 41
302014071304

Nizzaklassem: 09, 16, 18, 21, 28, 35, 36, 41, 42
Quelle: DPMA
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