Achtung

Aktenzeichen 3020150538426
Nizzaklasse 16, 24, 28
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Achtung

Aktenzeichen 3020150538426
Nizzaklasse 16, 24, 28
Quelle: DPMA
Sie haben ein innovatives Produktdesign entworfen und möchten diesen Vorteil gegen Nachahmung von Konkurrenten schützen? Dann könnte die Lösung die Anmeldung Ihres Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sein.
Zuvor unter dem Namen „Geschmacksmuster“ bekannt, wurde das gewerbliche Schutzrecht 2014 in „eingetragenes Design“ umbenannt.
Das hatte auch Auswirkungen auf die entsprechenden Gesetze: Aus dem „Geschmacksmustergesetz“ wurde das Designgesetz (DesignG) und die ehemalige „Geschmacksmusterverordnung“ ist nun die Designverordnung (DesignV).
Im Folgenden möchten wir Sie darüber aufklären, wie eine solche Anmeldung von statten geht und auf was Sie achten müssen.
Quelle: Legal-Patent.com
Das Deutsche Patent- und Markenamt erwartet über 68.000 Markenanmeldungen für das Jahr 2015.

Quelle: DPMA
Europäische Markenanmeldung der Apple Inc. vom 20.11.2015:

Markennummer 14814883
Nizzaklasse 09, 14, 36
Inhaber Apple Inc.,
Quelle: HABM
Das Europäische Markenamt HABM meldet für Oktober 2015 12340 Gemeinschaftsmarkenanmeldungen. Der Wert für Oktober 2014 lag mit 10935 Markenanmeldungen deutlich niedriger.
Quelle: Alicante News

Markennummer 12207452
Nizzaklasse 16, 25, 28
Inhaber Lucasfilm Ltd. LLC,
Quelle: HABM