MontagsMarken 38. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 15.09.2014. An diesem Tag wurden insgesamt 244 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302014060133

Nizzaklassen: 02

302015042318

Nizzaklassen: 35, 44, 45

302014006394

Nizzaklassen: 09, 16, 36, 41

302014039261

Nizzaklassen: 35, 38, 45

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

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Patent auf “Hauptstadt”-Slogan läuft aus

Patentanmeldeflut in China – Das sollten Sie wissen

Latest edition of the World Trademark Review Yearbook available online

IntellectualProperty

Die zweite Ausgabe des IntellectualProperty Magazine ist erschienen.

In dieser Ausgabe lesen Sie Beiträge zu folgenden Themen:

– Geistiges Eigentum in Gefahr – Immer mehr Datenklauattacken auf deutsche Unternehmen.

– Bevorstehender Kurswechsel – EuGH: Kein grenzenloses Bankgeheimnis bei offensichtlichen Markenrechtsverletzungen – Jetzt heißt es: Warten auf den BGH.

– Doch nicht alles geklärt? Neue Unsicherheit bei der Verwendung fremder Marken als Google-Keywords – PARSHIP.

– Anlass zum Nachdenken – Im Blickpunkt: „Huawei vs. ZTE“ – Will der EuGH hergebrachte Grundsätze des Schadenrechts über Bord werfen?

– SEPs: Lohnt sich das Klagen noch? Auch nach der „Huawei“-Entscheidung des EuGH stellen sich viele Fragen in der Unternehmenspraxis.

– Auf Abfangkurs – Der BGH und die Debatte um die patentrechtlichen Aufgaben – neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zur erfinderischen Tätigkeit.

– Ein Gerichtsverfahren – zwei Verfahrenssprachen – Die Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts erlaubt eine weitere Verfahrenssprache mit Abweichungsbefugnis.

– Die Zeit läuft – Nationale Patente bleiben wichtig: „Funkuhr & Co.“ als Alternativen zum Einheitspatent?

Quelle: IntellectualProperty Das Online-Magazin für den gewerblichen Rechtsschutz